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Immobilienfonds Premium Management Immobilien geschlossen

(openPR) Derzeit sind viele Anleger von der Schließung des Immobilienfonds Premium Management Immobilien betroffen. Dieser Fonds wurde von der Commerzbank vermittelt und den Anlegern als sicheres Anlagemodell angepriesen. Seitdem der Fonds eingefroren ist, fürchten viele Anleger um ihr Geld. Oftmals steckt sogar ihre Altersvorsorge in dem Fonds fest und die Anleger müssen tatenlos zusehen, wie ihr Geld weniger wird.



Die Schließung des Fonds kann gem. § 81 InvG Investementgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Vertragsbedingungen bis zu zwei Jahre andauern. Viele Anleger können und wollen aber nicht solange warten, bis sie ihr Geld (wenn überhaupt) zurückbekommen.

Obwohl die Schließung des Fonds selbst wohl nach § 81 InvG Investementgesetz ordnungsgemäß erfolgt ist, bestehen dennoch gute Chancen, dass sich die Anleger schadlos halten können:

So kommt zum einen bereits in Betracht, dass die Commerzbank ihre Anleger vor Zeichnung des Fonds nicht über die - jetzt realisierten! - Risiken des Fonds, wie dessen Schließung nach dem InvG, informiert hat. Vielmehr wurde oftmals gerade die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert. Insoweit kommt bereits eine Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht. Aber auch eine diesbezügliche Information bei Vertragsschluss im "Kleingedruckten" muss die Informationspflicht der Bank nicht erfüllt haben. Hat die Bank gegenüber Ihren Anlegern schuldhaft Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt, muss sie den hieraus entstehenden Schaden ersetzen. Ob dieser Anknüpfungspunkt in Ihrem Fall in Betracht kommt, bedarf der Einzelfallprüfung durch einen Rechtsanwalt.

Weiterhin ergibt sich eine potentielle Schadensersatzhaftung daraus, dass die Commerzbank einige ihrer Kunden vor Schließung des Fonds über dessen bevorstehende Schließung informiert hat, andere jedoch nicht. Hierdurch bekamen die Kunden, denen die Vorab-Information erteilt wurde, die Möglichkeit, ihre Zeichnungssumme zu sichern. Diejenigen aber, die erst nach der Schließung Kenntnis hiervon erlangten, hatten diese Gelegenheit nicht. Indem die Commerzbank nur einige Anleger über die drohende Schließung informiert hat, hat sie sich gegenüber den nicht informierten Kunden wegen der Verletzung ihrer Aufklärungspflichten schadensersatzpflichtig gemacht. Sie sollten auch wegen dieser Möglichkeit Ihren Fall einem Anwalt zur Prüfung vorlegen, der Ihre Erfolgsaussichten beurteilt.

Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die Commerzbank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. "Kick-backs", die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Im Ergebnis bestehen damit verschiedene Ansatzpunkte, an denen geschädigte Anleger anknüpfen können, um von der Commerzbank Schadensersatz für den ihnen entstandenen Schaden zu erlangen. Zu beachten ist aber, dass es in jedem Fall einer Prüfung des Einzelfalles bedarf http://www.grprainer.com/Premium-Management-Immobilien.html

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