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Der Begriff „Innenweltreise“ bleibt frei nutzbarer Begriff - Gericht bestätigt Union Deutscher Heilpraktiker

29.10.201013:50 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Der Begriff „Innenweltreise“ bleibt frei nutzbarer Begriff - Gericht bestätigt Union Deutscher Heilpraktiker
Union Deutscher Heilpraktiker (UDH) e.V.
Union Deutscher Heilpraktiker (UDH) e.V.

(openPR) Die Auffassung der Union Deutscher Heilpraktiker (UDH) e.V., dass der Begriff „Innenweltreisen“ keinen markenrechtlich schützenswerten Anspruch hat, ist vom Bundespatentgericht erneut bestätigt worden. Das Gericht folgte der Ansicht, dass der Begriff allgemein genutzt wird und auch allgemein nutzbar bleiben soll. Mit Urteil 06.07.2010 – AZ W (pat) 43/10 wurde ein Widerspruch abgelehnt. Der Begriff bleibt damit frei nutzbar.



Die vom Bundesverband der UDH eingereichten Einwände wurden vom Gericht voll inhaltlich angenommen. Es hat sich neben anderen Quellen auch auf folgende Aussagen berufen:
- Prof. Dr. Arno Müller, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hypnosetherapie (DGHT), nennt „Innenweltreisen“ eine Bezeichnung für eine große Zahl von Verfahren in der Psychotherapie und eine Vielfalt von Methoden.
- Dr. Werner Weishaupt, Dozent für Psychotherapie, definiert „Innenweltreise“ als Sammelbegriff für verschiedene Formen der imaginativen Arbeit.
- Werner J. Meinhold, Präsident der Internationalen Gesellschaft für Integrative Tiefenpsychologische Therapie in Hypnose und Hypnoseforschung (I-GTH) bestätigt, dass die Begriffe „Innenwelt“ und „Innenweltreise“ im psychotherapeutischen Sprachgebrauch verbreitet sind.
- Der Europäische Verband für Kinesiologie (EVfK) betont, dass „Innenweltreisen“ zur Beschreibung wesentlicher Arbeitsinhalte und Arbeitsschritte bei verschiedenen Therapiemethoden gebräuchlich seien.

Für den Beruf des Heilpraktikers hätte eine Markenzulassung dieses Wortes eine unakzeptable Einschränkung seiner Berufsausübung bedeutet. Aber es gibt auch zahlreiche Ärzte, die mit Verfahren wie Autogenem Training, Hypnose, NLP, Kinesiologie, systemische Aufstellungen o.ä. therapeutisch arbeiten. Alle diese Techniken arbeiten mit den Bildern, die Menschen in ihrem Inneren selbst produzieren. Dies ist eine Fähigkeit des menschlichen Gehirns, die bewusst oder unbewusst in jeder Sekunde stattfindet. Schon beim Lesen eines Buches, bei der Betrachtung eines Bildes, dem Hören von Musik oder bei jedem Gebet tauchen Bilder auf, die Tag und Nacht begleiten. Die Visualisierung wird als fester Bestandteil vieler Therapien angewendet, so auch bei chiropraktischen Techniken wie der Osteopathie. Und gerade in der psychotherapeutischen Praxis, der Hypnotherapie, Tiefenentspannung, autogenem Training, der Kinesiologie oder systemischen Beratung, wird mit inneren Bildern gearbeitet.

Schon im Januar 2010 war die Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes einem Einspruch des Bundesverbandes der UDH gefolgt, den Begriff „Innenweltreisen“ nicht als Wortmarke zuzulassen bzw. zu schützen. Das hatte die so genannte Gruppe der „Synergisten“ versucht. Dabei nahm diese Vereinigung für sich in Anspruch, den Begriff, der für eine normale menschliche Fähigkeit steht, mit einer Wortmarke zu belegen und alle Besitzrechte darauf zu erlangen. Das Deutsche Patentamt hatte in erster Instanz sogar den Begriff „Innenweltreisen“ als Wortmarke bestätigt. Die UDH ließ deshalb bei zahlreichen Experten prüfen, wie diese Wortmarke inhaltlich einzuschätzen sei. Einhellige Meinung war, dass der Eintrag dieser Wortmarke gegen jeden gesunden Menschenverstand verstoße und dass dieser Begriff, der aus den Wörtern „ innen“, „Welt“ und „Reisen“ zusammengesetzt ist, keine eigene Erfindung oder Wortschöpfung sein könne.

„Wir freuen uns über das aktuelle Urteil des Bundespatentgerichts, das die freie Nutzung des Wortbegriffs ‚Innenweltreisen‘ bestätigt, beschäftigen sich doch in der täglichen Praxis viele Kollegen über Therapien wie Kinesiologie, NLP, Hypnose, Meditation, autogenem Training mit so genannten ‚Innenweltreisen‘ bei ihren Patienten“, konstatiert Monika Gerhardus.

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