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DEGI-Opfer haben noch eine Chance

25.10.201016:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DEGI-Opfer haben noch eine Chance
Rechtsanwältin Zuhal Canpalat
Rechtsanwältin Zuhal Canpalat

(openPR) Nachdem nun veröffentlicht wurde, dass der DEGI Europafonds wegen geringer Barmittel aufgelöst werden muss, steht zu befürchten, dass die Anleger nicht alle Beträge, die sie eingezahlt haben, zurückerlangen. Bzgl. der weiteren DEGI Fonds bleibt abzuwarten, ob nicht dasselbe Schicksal droht.

Den meisten Anlegern wurde die DEGI Anlage als besonders konservativ von ihrem langjährigen Versicherungsberater vermittelt. Häufig sind die Risiken eines Immobilienfonds nicht ausreichend dargelegt worden.
Rechtsanwältin Canpalat, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, weist in diesem Zusammenhang darauf hin: "Die Anleger haben die DEGI Anlagen als Altersvorsorge verkauft bekommen. Die meisten verfolgten ein sicherheitsorientiertes Anlageziel. Die Anleger sind über die Möglichkeit der Schließung des Fonds nicht aufgeklärt worden, wenn keine Liquidität gegeben ist. Auch durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist die Fungibilität der Anlage erheblich eingeschränkt. Zudem sind Wertschwankungen aufgrund unterschiedlicher Entwicklung der Immobilienmärkte möglich. Besonders auffallend ist, dass das Fondsmanagement zur Steigerung der Liquidität hochspekulative Geschäfte vornehmen kann. Dies ist ebenfalls nicht im Sinne von konservativen Anlegern.

Im Übrigen sind die Anleger über erhaltene Provisionen nicht aufgeklärt worden, die das eingesetzte Kapital schmälern können." Betroffene Anleger sollten daher Schadenersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche durch fachlich kompetente Anwälte überprüfen lassen.

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