(openPR) 80 Prozent aller Pensionszusagen weisen erhebliche Mängel auf, sagt der Berater für Betriebliche Altersvorsorge Ralph Felbinger. Das betrifft laut Schätzungen bis zu 80.000 Schlüsselkräfte in Österreich. Ein genauer Blick auf die getroffene Pensionszusage ist daher unbedingt anzuraten.
Direkte Leistungszusagen sind ein wichtiges steuerschonendes Instrument, um Schlüsselkräfte näher an ein Unternehmen zu binden. Dadurch wird eine finanzielle Absicherung im Fall des Todes oder einer Berufsunfähigkeit erreicht und Einkommenseinbußen bei Pensionsantritt verringert. In Anspruch nehmen dieses Modell in Österreich geschätzte 80.000 Schlüsselkräfte und vielfach auch geschäftsführende Gesellschafter. Ein genauer Blick auf diese Pensionsverträge bzw. Pensionszusagen zeigt, dass diese oft falsch formuliert sind. Dadurch kann es zu Problemen in der steuerlichen Anerkennung der Modelle und bei Streitfällen kommen.
Zunahme von Streitfällen
Auch die Finanzprüfer nehmen sich immer mehr dem Thema der Pensionszusagen an und die Streitfälle in diesen Fällen häufen sich. Dadurch ergeben sich auch deutlich höhere Haftungsrisiken für am Abschluss beteiligte und beratende Personen, wie im Versicherungs- und Bankenvertrieb, Makler und Steuerberater. Durch falsche Formulierungen bei den Pensionszusagen kann es im Streitfall sogar zu existenzbedrohenden Situationen für den Arbeitgeber kommen. Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Pensionzusage durch Experten empfehlenswert. Dadurch können hohe Steuernachzahlungen und zusätzliche Kosten vermieden, und unliebsamen Überraschungen vorgebeugt werden.
Finanzierungsprobleme der Leistungen
Neben falschen Formulierungen gibt es auch oft Probleme mit der Finanzierung der Leistungen. So kann eine gestiegene Lebenserwartung einen erhöhten Kapitalbedarf zum Pensionsantritt und somit eine erhöhte Rückdeckungserfordernis bewirken. Auch die bei den Berechnungen verwendeten Zinssätze, beziehungsweise Gewinnerwartungen, können zu Abweichungen führen. Die Höhe des Barwertes einer Rentenverpflichtung hängt nämlich auch maßgeblich davon ab, mit welchem Prozentsatz das angesparte Kapital verzinst wird. In der Ansparungsphase selbst kann es etwa durch Schwankungen in der Gewinnbeteiligung einer Rückdeckungsversicherung zu Veränderungen kommen. Eine regelmäßige Überprüfung durch Experten ist deshalb sinnvoll.
Für die Überprüfung und die Beratung solcher Pensionszusagen gibt es eigens darauf spezialisierte Beraterunternehmen, wie die BAV-Service Plattform von Mag. Dr. Ralph Felbinger. Mag. Dr. Ralph Felbinger fungiert dabei als Ansprechstelle für alle Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge für viele Unternehmen, Wirtschaftstreuhänder, Versicherungsmakler, Versicherungsunternehmen und Banken.





