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Leistungen der Kinderkrankenversicherung

Bild: Leistungen der Kinderkrankenversicherung
Bildquelle: © Jaimie Duplass - fotolia.com
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(openPR) Rund 70 Millionen Mitglieder haben die gesetzlichen Krankenkassen. Die meisten Kinder in Deutschland sind beitragsfrei in der Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Viele Eltern wünschen sich aber gerade im Bereich der Gesundheit eine bestmögliche Versorgung ihrer Kinder und schließen hierfür eine Kinderkrankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.



Der häufigste Wunsch der Eltern ist die Unterbringung der Kinder im Ein- oder Zweibettzimmer, für den Fall, dass das Kind ins Krankenhaus muss. Die gesetzlichen Kassen leisten nämlich nur für eine Unterbringung im Mehrbettzimmer. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet obendrein den Vorteil, dass der Arzt frei gewählt werden kann. So werden etwa die Kosten für den Chefarzt oder einen Spezialisten übernommen. Ohne Krankenzusatzversicherung wird das Kind in der Regel vom gerade diensthabenden Arzt (wie etwa dem Stationsarzt) behandelt.

Bei Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung sollten die Eltern auch darauf achten, welche weiteren Leistungen der Versicherer bietet. Wichtig sind neben der freien Arztwahl und dem Ein- oder Zweibettzimmer die freie Krankenhauswahl, die Kostenübernahme von vor- und nachstationären Untersuchungen, eine Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung oder auch das Rooming-In, also die Kostenübernahme für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus, damit das Kind nicht alleine im Krankenhaus übernachten muss. Das Rooming-In ist im Normalfall bis zu einem Alter von etwa zehn Jahren des Kindes sinnvoll. Allerdings erstatten nur die wenigsten Versicherer diese Kosten.

Auch im ambulanten und zahnärztlichen Bereich kann eine Kinderkrankenzusatzversicherung sinnvoll sein. Gute Zusatzversicherungen übernehmen hier die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Hier gibt es allerdings prozentuale und absolute Höchstgrenzen. Besonders zu empfehlen sind solche Tarife, die 100% Erstattung für Brillen bieten und mindestens 200,- Euro.

Kassenpatienten erhalten keine Kostenübernahme für eine Heilpraktiker-Behandlung durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Häufig beinhalten Kinderkrankenzusatzversicherungen daher auch Leistungen für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren. Sehr gute Tarife übernehmen die Kosten für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren bis rund 1.000,- Euro im Kalenderjahr.

Ergänzend kann auch eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, um die Lücken der gesetzlichen Regelversorgung zu reduzieren.

Für Kinder werden eine Vielzahl von Kinderkrankenzusatzversicherungen angeboten. Die meisten Tarife erfüllen allerdings die vorgenannten Anforderungen nicht oder nur unzureichend. Bei Abschluss der Zusatzversicherung sollten die Eltern daher besonders auf die Leistungsaussagen des Versicherers achten. Preislich liegen sehr gute Tarife für Kinder für rund acht Euro monatlich sehr günstig. Erwachsene hätten hierfür ein Vielfaches zu zahlen. Ein Abschluss über die eigene gesetzliche Krankenkasse ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, weil die gesetzlichen Kassen in der Regel nur mit einem privaten Krankenversicherer zusammenarbeiten. Und dass ausgerechnet dieser Versicherer optimale Bedingungen für Kinder bietet und alle wichtigen Kriterien erfüllen kann, ist in der Praxis recht unwahrscheinlich.

Weitere Informationen zur Kinderkrankenzusatzversicherung sind auf der Internetseite www.Kinderportal.young-insurance.de zu finden.

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