(openPR) Am 15. Oktober ist der Tag der Entscheidung.
An diesem Tag geben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2011 bekannt. Diese werden in der Stromrechnung der Letztverbraucher ausgewiesen und zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien und dem Verfall des Grundlaststrompreises an der Strombörse EEX hat sich die EEG-Umlage seit der Umstellung des Umlageverfahrens gemäß den Vorgaben der „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus vom 17. Juli 2009 (AusglMechV)“ von rund 1,2 Cent/kWh im Jahre 2009 auf 2,047 Cent/kWh im Jahre 2010 erhöht. Für das Jahr 2011 wird unisono mit einer deutlichen Erhöhung der EEG-Umlage gerechnet.
Während der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) mit einem Anstieg auf 3,2 Cent/kWh rechnet, prognostiziert der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) eine Erhöhung auf mindestens 3,5 Cent/kWh und im ungünstigsten Fall sogar auf 4,8 Cent/kWh.
Da sich die Erhöhung der EEG-Umlage wahrscheinlich in einer Strompreiserhöhung widerspiegelt, werden BHKW-Anlagen im Bereich der Eigenversorgung aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage bei Selbstverbrauch des BHKW-Stroms zukünftig ein noch wirtschaftlicheres Ergebnis aufweisen. Für Contractoren oder BHKW-Betreiber, die Strom an Letztverbraucher liefern und daher eine EEG-Umlage abführen müssen, führt diese Erhöhung zu erheblichen Problemen.
Im Rahmen der Jahreskonferenz über "KWK-Einsatz im industriellen und kommunalen Bereich" am 19./20. Oktober in Köln (www.bhkw-konferenz.de) wird ausführlich auf die damit zusammenhängenden Probleme eingegangen.








