(openPR) Es gibt Regeln, die gibt es eigentlich gar nicht. Was sich die Gesetzesmacher bei einigen Paragraphen im deutschen Verkehrsrecht ausgedacht haben, passt auf keine Kuhhaut. Stefan Szych ist Redakteur bei der Auto-Bild. Er hat die unsinnigsten Vorschriften gesammelt. Hallo in unser Studio nach Hamburg!
Hallo!
Frage:
Was ist Ihrer Meinung nach die schrägste Vorschrift im Straßenverkehr?
Antwort:
Ein ganz schräges, das beginnt beim Überqueren der Straße. Wir sagen unseren Kindern immer, geht gerade, den kurzen Weg. Und wer es nicht tut, der zahlt 5 Euro, denn die Straßenverkehrordnung sagt, man muss den kürzesten Weg von einem Bordstein zum nächsten nehmen. Wer also einfach quer über die Straße geht, und ein Polizist ist in der Nähe, der kann eigentlich darauf gefasst sein, wenn der Polizist das weiß, dass er 5 Euro zahlen muss dafür.
Frage:
Immer mehr in Mode kommt gerade bei jungen Menschen das sogenannte „Cruisen“, also das ziellose Umherfahren. Dafür gibt es doch sicherlich auch eine extra Vorschrift?
Antwort:
Ja, in Amerika ist das halt, wie vieles dort drüben, so eine lässige Freizeitbeschäftigung. Und hier ist es einfach nur lästig. Es ist eine Belästigung nach der Straßenverkehrsordnung und gilt auch als Umweltverschmutzung. Und der Paragraph 30, der verlangt dafür 20 Euro Bußgeld, auch wenn man mal eben zwei, drei Mal bei der Freundin vorbei fährt und sagt, die guck ich mir jetzt noch ein bisschen an oder vor der Clique, dann kostet das 20 Euro.
Frage:
Im Vorgespräch haben Sie mir gesagt, dass es sogar Punkte in Flensburg geben kann für Angelegenheiten, die so rein gar nichts mit Kraftfahrzeugen zu tun haben.
Antwort:
Zum Beispiel, wenn man so einen wilden Flohmarkt bei sich in der Stichstraße macht und da einfach absperrt und Tische und Stühle hinstellt oder man ein Straßenfest spontan abends macht, und da fühlt sich ein Nachbar gestört. Und der kommt da mit dem Auto nicht durch, weil die Tische überall stehen, dann macht das 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg, wenn die Polizei das anzeigt.
Frage:
Wie sind eigentlich die Gesetzesmacher auf all diese idiotischen Ideen gekommen?
Antwort:
Das ist so im Laufe der Zeit entstanden, aber es gibt einen Trost: Die wenigsten Polizisten wissen es bzw. die wenigsten Polizisten ahnten es. Die drücken ein Auge zu, die haben, Gott sei Dank oder leider, ganz andere Sachen zu tun. Und deshalb sind diese kleinen Sünden, die zwar überall mit Bußgeld bestraft werden können, eher lästig und werden nicht geahndet und wir können trotzdem weiter schräg über die Straße gehen, ohne dass wir so ein schräges Bußgeld kassieren.
Frage:
Wie kann ich mich wehren, wenn ich wegen derartiger Geschichten tatsächlich ein Bußgeld bekommen?
Antwort:
Doch, das kann man. Man kann Einspruch einlegen, aber das ist in der Regel dann meistens nicht sehr erfolgreich und auch viel teurer, als mal kurz diese 5 Euro zu bezahlen und sich kurz darüber zu ärgern.
Das war Stefan Szych von der Auto-Bild, vielen Dank!
Bitte schön!
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