(openPR) Der Software-Spezialist für die Erfassung und Prüfung von Unterschriften, Softpro, gehört erneut zu den selektierten Ausstellern bei der renommiertesten IT-Veranstaltung der Schweizer Finanzbranche, dem Finance Forum 2010. Die Konferenz mit Ausstellung, die heuer zum zwanzigsten stattfindet, zieht jährlich rund 3000 Besucher auch aus Deutschland und Österreich an. Zum dritten Mal in Folge wurde Softpro für ein Experten-Referat ausgewählt. Die Präsentation am 2. November um 11.30 Uhr trägt den Titel " Besser unterschrieben ohne Papier - Elektronische Unterschrift spart Zeit und Kosten."
Der Experten-Vortrag auf dem Finance Forum berichtet über bereits aktive Anwendungen von elektronischen Signaturen mit eigenhändiger Unterschrift im In- und Ausland. Er stellt Erkenntnisse aus diversen Projekten über die Anforderungen an Hardware und Software und Aspekte für die Wirtschaftlichkeitsrechnung vor. Es erwartet die Zuhörer eine umfassende Orientierung über derzeit verfügbare und kommende Erfassungsgeräte. Der Vortrag gibt Hinweise wie sich der Return on Investment ermitteln lässt. Exemplarische Hochrechnungen der Kreditwirtschaft lassen durch die Digitalisierung der Unterschrift ein Einsparpotential von zirka drei Schweizer Franken pro Vorgang prognostizieren. Vorgestellt wird auch welche Aspekte zu berücksichtigen sind um die Prozesse vertrauenswürdig und beweissicher zu gestalten.
Softpro stellt auf dem Finance Forum Hardware und Software zum elektronischen Unterschreiben am Stand 6.16b vor. Mit dabei wird erstmals auch das SignPad Color sein, ein Unterschriftentablett mit Farbdisplay, der jüngste Bruder des SignPad eSignio und des SignPad Compact.
SignPads vielerorts in der Schweiz im Einsatz
In der Schweiz verwendet seit 2008 der zweitgrößte Telekommunikationsanbieter, die Firma Sunrise, an ihren Countern Unterschriftentabletts vom Typ SignPad eSignio. Auch bei den kantonalen Meldestellen kommt das Unterschriftenpad (eingebaut in ein Kiosk-System) mittlerweile für die hochwertige Erfassung von Unterschriften für den „Pass 10“ zum Einsatz.
Vielfach ausgezeichnete Lösung
Im Juni 2010 verlieh die weltweit renommierte Fachzeitschrift im Finanzwesen „The Banker“ ihren Innovationspreis für die breite Anwendung der elektronischen Signatur mit eigenhändiger Unterschrift an den spanischen Sparkassen-Verband (Confederación Española de Cajas de Ahorros, CECA), einen Kunden von Softpro. Der groß angelegte Roll-Out von Geräten zur Digitalisierung der eigenhändigen Unterschrift ist ein enormer Erfolg. Die Präsentation stellt die Erfahrung in diesem und zahlreichen weiteren Projekten vor und gibt somit wertvolle Impulse für eine analoge Umsetzung in der Schweiz.
Unterschreiben zeigt Wertschätzung
Das Unterschreiben hat auch wichtige emotionale Aspekte. Diese wurden bei der Einführung elektronischer Vorgänge einige Jahre lang unterbewertet. Aufgrund diverser Problematiken rund um PINs und TANs und einer erhöhten Wertschätzung des Kundenkontakts in der Filiale als wichtiger Faktor im Wettbewerb mit den Direktbanken erlebt gerade bei den Filialbanken – wie Kantonalbanken und Volksbanken – die Wertschätzung der eigenhändigen Unterschrift eine Renaissance.
Comeback der Unterschrift
Das Comeback der Handunterschrift hat zahlreiche Gründe: Im Gegensatz zu anderen Verfahren ist das Unterschreiben ein gewohnter Vorgang und selbsterklärend. Unterschriften sind ein eindeutiger Beweis einer aktiven Willenserklärung. Nachdem Geheimzahlen und Passwörter immer häufiger durch „Social Hacking“ ausgespäht werden, wird der Unterschrift als verhaltenstypisches, biometrisches Merkmal zunehmend mehr Gewicht für die Authentifizierung beigemessen sofern die Unterschrift in aussagekräftiger Qualität erfasst wird. Unterschriften bieten individuelle biometrische Merkmale wie z. B. die typischen Druckstufen, die nicht ausgespäht werden können.
Elektronisches Unterschreiben wird vielseitig eingesetzt
In Schweizer Kreditinstituten konnten unter anderem folgende Vorgänge als geeignet für das elektronische Unterschreiben identifiziert werden: Der An- und Verkauf von Sorten sowie deren Bestellung, Überweisungen, Lastschriften, die Kassenabfrage, der Kassenabschluss, das Anlegen und Bearbeiten von Daueraufträgen, Rücklastschriften, die Eröffnung und Auflösung von Konten und Sparbüchern, Adressänderungen sowie die Bestellung und Ablieferung von Edelmetall.
Unterschreiben als bewusster Akt
Noch mal ein Blick nach Deutschland: Nur rund fünf Millionen der 70 Millionen jährlich anfallenden Transaktionen in den über 16.000 Geschäftsstellen der Sparkassen bedürfen nach Angaben des Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) einer handschriftlichen Unterschrift. Aufgrund der Erfahrungen mit der Einführung der elektronischen Unterschrift empfiehlt der DSGV jedoch seinen Sparkassen, dem Kunden durch die Abgabe der Unterschrift ein bewusstes Kauferlebnis zu verschaffen. Neben dem besseren Nachweis eines Vorgangs für die Revision streicht der DSGV auch Marketing- und Vertriebsaspekte heraus. Die Entgegennahme der Unterschrift ist eben auch ein Akt der Wertschätzung des Kunden. Viele Kunden werden sich wohl an den Slogan-Klassiker von American Express aus den 80ern erinnern: „Bezahlen Sie einfach mit Ihrem guten Namen“. Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands bestätigen die Kunden der Sparkassen auch, dass die direkte Digitalisierung ihrer Unterschrift als eine Verbesserung der Servicequalität wahrgenommen wird und das Sicherheitsgefühl erhöht. Bei der Einführung eines solchen Verfahrens tauchen erfahrungsgemäß kaum Fragen der Anwender auf.
Einige Kreditinstitute führten Tests mit einer „Generalunterschrift“ auf so genannten Kundenstammverträgen durch. Die Idee war es, Kunden nur einmal unterschreiben zu lassen und fortan Transaktionen mündlich zu vereinbaren. Tests mit diesem Verfahren in 2008 und 2009 verliefen jedoch nicht immer zufriedenstellend. Es zeigte sich, dass Transaktionen, die aufgrund mündlicher Zusagen geschlossen wurden, nicht immer revisionssicher dokumentiert waren. Das wäre im Streitfall problematisch.
Zur Überraschung vieler potentieller Anwender lässt sich die elektronische Signatur mit eigenhändiger Unterschrift für die allermeisten Geschäftsvorfälle einsetzen und zwar überall, wo die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Juristen bezeichnen diese Vorgänge als "formfreie Vereinbarung". Diese werden heute oft noch auf Papier unterschrieben, weil die Unterschrift auf Papier im Streitfall als Beweismittel einer Willenserklärung der Unterzeichner dienen soll. Dieses Verfahren wird als "gewillkürte Schriftform" bezeichnet. Für formfreie Vereinbarungen können eigenhändige Unterschriften - in Kombination mit geeigneter Hardware und Software - auch in elektronischen Dokumenten Authentizität und Integrität garantieren. Die "gewillkürte Schriftform" auf Papier lässt sich also durch ein vertrauenswürdiges elektronisch unterschriebenes Dokument ersetzen. Juristen sprechen in solchen Fällen von einem "funktionsäquivalenten Surrogat". Die Authentizität des Unterschreibenden und die Integrität des Dokumenteninhalts werden durch kryptographische Verschlüsselungsverfahren gewährleistet, die auch bei Chipkarten-basierten Signaturen zur Anwendung kommen.












