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Ihr Wille ist Ihr gutes Recht

16.09.201016:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ihr Wille ist Ihr gutes Recht! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein ‚gutes Recht’ auch wirklich kennt. Genau darum geht es bei so hochaktuellen Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung. Wer mit Weitblick agiert und seine Zukunft plant, setzt sich damit rechtzeitig auseinander. Um dann unter anderem durch eine Patientenverfügung sicherzustellen, dass man im Ernstfall nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen an Sonden oder Geräte angeschlossen wird.



„Greifen Sie jetzt bitte nicht zum nächstbesten Formular“, rät Dr. Doris Schröder-Weber. Die Rechtsanwältin und Beraterin für Vorsorge- und Stiftungsfragen erklärt den Grund: „Die meisten Standard-Vordrucke sind zu allgemein gehalten. Aber gerade bei der Patientenverfügung ist es immens wichtig, dass sie möglichst individuell und präzise formuliert wird. Nur so können sich Angehörige im Ernstfall damit gegen willkürliche Entscheidungen im Pflegeheim oder Krankenhaus wehren. Es ist also sicherer und klüger, sich hier von einer erfahrenen Anwältin beraten zu lassen.“

Mit der Vorsorgevollmacht das Lebenswerk sichern

Neben der Patientenverfügung sollte die Vorsorgevollmacht ein unverzichtbares Element der Lebensplanung sein. Das gilt für alle, die ihr Unternehmen, ihren Haus- und Grundbesitz oder andere Vermögenswerte in guten Händen wissen wollen, wenn sie selbst nicht mehr darüber verfügen können. Nur mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich weitgehend sicherstellen, dass Ihr Wille durchgesetzt wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Durch Testamentsvollstreckung den Nachlass schützen

Was den Letzten Willen ihrer Kunden und Mandanten betrifft, hält Doris Schröder-Weber einen weiteren Ratschlag bereit: „Verfassen Sie ein Testament, das individuell Ihren Lebensumständen angepasst ist und bei Bedarf auch fachmännisch aktualisiert wird. Und bestimmen Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens, die als Testamentsvollstrecker Ihre letztwilligen Verfügungen ausführt.“

Dank ihrer langjährigen Erfahrung als Familienanwältin und als zertifizierte und geprüfte Testamentsvollstreckerin weiß sie, dass es für einen bestimmten Kreis von Personen besonders wichtig ist, eine solche Vollstreckung zu verfügen. Dazu gehören unter anderem Unternehmer, Stifter, Immobilienbesitzer oder Inhaber komplexer Vermögenswerte. Aber letztlich auch jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Im Interesse dieser Angehörigen kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor Vermögensverfall schützen.

Stiftung: Vermögen erhalten, Unternehmensnachfolge regeln und nebenbei noch Steuern sparen

Mit einer Stiftung kann jeder seinem Vermögen nachhaltig Sinn geben: Es lassen sich Werte über Generationen sichern, man kann die Unternehmensnachfolge regeln, Gutes tun und nebenbei noch Steuern sparen. Kein Wunder also, dass die Zahl derer stetig wächst, die sich mit ihrem Kapital sozial engagieren. Sei es für Wissenschaft und Forschung, für von Armut bedrohte Kinder oder für vom Aussterben bedrohte Tierarten.

Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) steht Dr. Doris Schröder-Weber allen mit Rat und Tat zur Seite, die eine solche Gründung ins Auge fassen. Sie kennt die Gesetze und Ausführungsbestimmungen, arbeitet zudem eng mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammen. Was das Steuern sparen betrifft, so kann sie auf die Erfahrungen kompetenter Steuerberater zurückgreifen.

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