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Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf

Bild: Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf
Bildquelle: © Andrey Armyagov - Fotolia.com
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(openPR) Ein Feuer oder ein Sturm kann innerhalb weniger Augenblicke einen hohen finanziellen Schaden anrichten oder ein Gebäude sogar vollständig zerstören. Immobilien stellen einen sehr hohen Wert dar. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt den entstandenen finanziellen Schaden, wenn das Haus beschädigt wurde. Deshalb hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass bei einem Hauskauf üblicherweise auch der Versicherungsschutz bestehen bleibt.



Mit dem Kauf eines Hauses übernimmt man gleichzeitig auch den Versicherungsvertrag des ehemaligen Eigentümers. Dadurch wird gewährleistet, dass das Gebäude durchgehend versichert ist. Dennoch gibt es einige Fallstricke bei der Übernahme des alten Vertrages: So sollte sich der Hauskäufer umgehend mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um die Konditionen zu prüfen und in Erfahrung zu bringen, ob das Beitragskonto ausgeglichen ist. Sollte ein Beitragsrückstand bestehen, könnte es dazu kommen, dass der Versicherer einen Schaden nicht reguliert.

Gerade bei älteren Verträgen ist es sehr empfehlenswert, den Versicherungsumfang genau unter die Lupe zu nehmen. Viele ältere Wohngebäudeversicherungen bieten nämlich einen geringeren Leistungsumfang als aktuelle Angebote und sind häufig auch überdurchschnittlich teuer. Nicht selten bestehen bei älteren Verträgen auch Lücken im Versicherungsschutz, wenn Verbesserungen des Hauses wie eine Fußbodenheizung, Photovoltaikanlage, neue Garagen oder Carports nicht nachgemeldet wurden. Bei Erwerb des Hauses und der Übernahme der alten Versicherung würde man eben auch solche Einschränkungen im Versicherungsschutz übernehmen, wenn man diese nicht sorgfältig überprüft hat.

Nach der Grundbucheintragung besteht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung. Innerhalb eines Monats kann man den alten Vertrag außerordentlich kündigen und zu einem Versicherer mit einem besseren Preis-/Leistungsverhältnis wechseln.

Bei dem Wechsel kann man auch auf Nummer sicher gehen, dass der Versicherungsumfang den eigenen Absicherungswünschen entspricht. Allerdings sollte man von dem alten Versicherer eine Aufstellung der Schäden aus den letzten fünf Jahren anfordern. Diese Schäden sind nämlich bei der neuen Wohngebäudeversicherung anzugeben und können sowohl den Preis als auch die Annahmeentscheidung des Versicherers beeinflussen.

Gerade für Häuser, bei denen in den letzten Jahren kein Versicherungsschaden gemeldet wurde, sind häufig deutliche Verbesserungen des Preises und des Leistungsumfangs möglich.

Weitere Informationen zum Thema Wohngebäudeversicherung sind auf der Internetseite http://Haus.young-insurance.de zu finden.

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