(openPR) Mit Bestürzung und großem Unverständnis haben wir den Artikel auf hna.de gelesen in dem es heißt:
„Ein wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafter Lehrer darf in Niedersachsen weiter Schüler unterrichten. Der Mann habe freiwillig einen Antrag auf Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen gestellt. Daher sei auf seine Entfernung aus dem Dienst verzichtet worden.“
Diese Entscheidung ist für gegen-missbrauch e.V. keinesfalls nachvollziehbar. Derzeit ist die Brisanz des Themas sexueller Missbrauch enorm hoch. Unter anderem durch Vorfälle in kirchlichen Institutionen (und auch Schulen). Es wurde ein Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch gegründet, der sich u. a. für härtere Sanktionen und vor allem strengere Einstellungskriterien bei Menschen die im Rahmen ihrer Tätigkeit Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, ausspricht. Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs sollen künftig schneller und auch konsequenter verfolgt werden. Beteiligte Institutionen sollen vernetzter auf Verdachtsfälle reagieren und sie bearbeiten.
Ein des sexuellen Missbrauchs verurteilter Lehrer darf unserer Meinung nach – und damit vertritt gegen-missbrauch e.V. die Meinung Betroffener, Angehöriger und Gegner sexuellen Missbrauchs, auf keinem Fall mehr in seinem Beruf tätig werden. Durch den sexuellen Missbrauch hat der Lehrer maßlos die Grenzen der ihm anvertrauten Schüler und somit Schutzbefohlenen überschritten. Er hat nicht nur ein Verbrechen an der 15-jährigen Schülerin begangen, sondern auch das in ihm gesetzte Vertrauen im Zuge des Arbeitsauftrages – das Unterrichten und Lehren, seitens des Kultusministeriums als Arbeitgeber missbraucht.
Wie wird das Kultusministerium dafür Sorge tragen, dass derartige Übergriffe an der neuen Schule nicht stattfinden werden? Wie wird es das Handeln des Lehrers beobachten bzw. überwachen? Wie viel Vertrauen setzt das Kultusministerium in das Wort eines Lehrers der aufgrund sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen verurteilt wurde? Inwiefern werden die Eltern der „neuen“ Schutzbefohlenen darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein verurteilter Sexualstraftäter den Unterricht der Kinder und Jugendlichen übernimmt?
Stellt sich die Reue des Verurteilten Lehrers gegenüber des Kultusministeriums als ausreichend dar indem eine zweistufige Rückbesoldung erfolgt? Finanzielle Interessen werden somit über den Schutz von Kindern und Jugendlichen gestellt mit dieser Maßnahme. Zumindest mit Freiwilligkeit hat das Angebot des Lehrers bezüglich dieser Rückstufung nichts zu tun, wenn ihm ansonsten nur die Arbeitslosigkeit in Aussicht steht.
Mit welchen Argumenten befürwortet die neue Schulleitung den Einsatz eines verurteilten Sexualstraftäters? Inwiefern überwacht sie das Handeln des Lehrers? Unter welchen Voraussetzungen stimmen sie dem Einsatz eines verurteilten Lehrers zu? Ist die neue Schulleitung tatsächlich über die Maßnahme informiert?
Gegen-missbrauch e.V. appelliert an das Kultusministerium ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. An erster Stelle muss der Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen.













