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Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt Versicherungspflichtgrenze 2011

13.09.201017:18 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt Versicherungspflichtgrenze 2011
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze hat Auswirkungen auf die Beiträge
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze hat Auswirkungen auf die Beiträge

(openPR) Seit 1949 stiegen die Bezugsgrößen in der Krankenversicherung kontinuierlich an. Dieser Trend soll nun erstmals unterbrochen werden. Für 2011 werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sinken. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung mit.



Wie jedes Jahr legte das BMAS im September die künftigen Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung vor: Zum Wechsel 2010/2011 bahnt sich demnach ein Absinken der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze an. Dies geht aus einem Referentenentwurf vor, der der Redaktion von 1A Krankenversicherung vorliegt. Die Ursache wird in der Wirtschaftskrise des vergangenen Jahres gesehen. Die Bruttolöhne sanken und es kam vermehrt zu Kurzarbeit. Auswirkungen werden diese Änderungen allerdings lediglich für besser Verdienende haben. Allgemein wird es zu kaum zu sinkenden Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung kommen – im Gegenteil, denn gleichzeitig wird der allgemeine Beitragssatz von 14,9 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens auf 15,5 Prozent angehoben.

Erleichterter Zugang zur privaten Krankenversicherung

Laut BMAS soll die Versicherungspflichtgrenze von derzeit monatlich 4.162,50 Euro um 37,50 Euro auf 4.125 Euro sinken. Jährlich bedeutet das eine Abnahme von 450 Euro auf 49.500 Euro. Diese Grenze legt fest, ab welchem Einkommen ein Angestellter aus der Versicherungspflicht entbunden ist und der Weg in die private Krankenversicherung (PKV) offen steht. Durch das Absinken dieser Grenze wird nun der Zugang in die PKV erleichtert. Gefördert wird der Wechsel in die private Krankenversicherung (www.1a-krankenversicherung.de/wechsel) dadurch, dass in Zukunft das einmalige Überschreiten dieser Grenze ausreichen soll, bisher war dies drei Jahre in Folge notwendig.

Gedeckelte Beiträge durch Beitragsbemessungsgrenze

Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 37,50 Euro von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro sinken. Hier bedeutet dies ebenfalls eine jährliche Abnahme von 450 Euro auf 44.550 Euro. Diese Grenze gibt an, ab welchem Einkommen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht weiter ansteigen. Durch den zukünftigen allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent bedeutet dies einen monatlichen Maximalbeitrag von 575,44 Euro für die gesetzliche Krankenkasse. Ein Rechner zur Krankenversicherung gibt unter http://www.1a-krankenversicherung.de/rechner einen Überblick zu den Kosten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Bestätigt werden müssen die abgesenkten Rechengrößen noch durch den Bundesrat. Gegenüber der Redaktion von 1A Krankenversicherung äußerte sich ein Sprecher des BMAS jedoch zuversichtlich, dass die Rechengrößen, darunter die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, nach dem BMAS-Entwurf 2011 umgesetzt werden. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/beitragsbemessungsgrenze sind die Einkommensgrenzen und die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze aufgeführt.

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