openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ihr Recht auf Urlaub

30.08.201016:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt es ganz klar vor: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Unabhängig von einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung beträgt der Mindesturlaubsanspruch dabei lediglich vier Wochen. Erfreulicherweise werden in den meisten Arbeitsverträgen fünf bis sechs Wochen Jahresurlaub vereinbart. Teilurlaubsregelungen gelten für bestimmte Ausnahmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht.

Dabei sollte der Arbeitnehmer seine Rechte, aber auch seine Pflichten bei der Urlaubsregelung kennen. So darf er nicht eigenmächtig und ohne das Einverständnis seines Chefs in Urlaub fliegen. Wer das trotzdem riskiert, muss mit einer Kündigung rechnen. In Ausnahmefällen, für die aber strenge Anforderungen gelten, darf der Arbeitgeber auch bereits genehmigten Urlaub widerrufen. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn der Angestellte bereits am Urlaubsort ist.

Urlaub dient der Erholung und Auffrischung der Arbeitskraft. Nach § 8 BUrlG ist daher eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit verboten. Ausgenommen sind zum Beispiel eine vom Arbeitgeber erlaubte Nebentätigkeit oder gemeinnützige Arbeiten. Wer im Urlaub krank wird, behält seinen Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Krankheit - allerdings nur dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt vorliegt. Eine Verlängerung des Urlaubs um die nachgewiesenen Krankheitstage muss unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Rechtsanwalt Dieter Gräf von der Kanzlei Wagner + Gräf ist bereits seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt die Rechte und Pflichten zum Urlaubsanspruch. Wer sich nicht an seinem Arbeitsplatz (http://www.unsere-kanzlei.de/arbeitsrecht.html) mit Kollegen oder Chef einigen kann, sollte sich besser vorab durch den Würzburger Anwalt über seine Ansprüche informieren.


Weitere Infos unter www.unsere-kanzlei.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 461184
 1067

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ihr Recht auf Urlaub“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Rechtssicher mit dem Kind nach einer Scheidung in den Urlaub fahren
Rechtssicher mit dem Kind nach einer Scheidung in den Urlaub fahren
… beiden erziehungsberechtigten Eltern aufgeteilt, doch kann das Kind oder die Kinder naturgemäß ihren festen Wohnsitz nur bei einem Elternteil haben. Wenn dann das Thema Urlaub ansteht, ist Streit in vielen Fällen vorprogrammiert, da natürlich beide Elternteile mit dem Nachwuchs einen gemeinsamen Urlaub verbringen möchten. Glücklicherweise ist nach einer …
Der Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht
Der Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht
Jeder Arbeitnehmer, jeder Auszubildende und jeder arbeitnehmerähnlich Beschäftigte hat ein Recht auf Erholung. Das Gesetz schreibt einen bezahlten Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Da Samstage auch Werktage sind, beträgt der gesetzliche Urlaub bei einer 5-Tage-Woche lediglich vier Wochen. Dies ist der Mindestanspruch, über den in den meisten Arbeitsverträgen …
Bild: Urlaubsanspruch in Europa: Sind die deutschen Arbeitnehmer Urlaubsweltmeister?Bild: Urlaubsanspruch in Europa: Sind die deutschen Arbeitnehmer Urlaubsweltmeister?
Urlaubsanspruch in Europa: Sind die deutschen Arbeitnehmer Urlaubsweltmeister?
Die Begriffe Urlaub und Reisen sind für viele Arbeitnehmer in Deutschland fest miteinander verbunden. Vor kurzem wurde eine wirtschaftliche Debatte über den Urlaubsanspruch ins Rollen gebracht, welche die Gemüter erhitzte. Haben die Deutschen tatsächlich zu viel Urlaub? Diese Diskussion wurde durch die Aussagen des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft …
Brückentage - Wer wirklich Anspruch darauf hat
Brückentage - Wer wirklich Anspruch darauf hat
… Brückentage wieder groß. Neben Feiertagen bescheren uns diese Monate auch – je nach Bundesland – mindestens einen dieser sog. Brückentage. Richtig geplant lässt sich der Urlaub oder das Wochenende geschickt verlängern. Aber hat jeder Arbeitnehmer Anspruch seinen Urlaubstag auf einen Brückentag zu legen? Wie sind diese aus arbeitsrechtlicher Sicht zu …
Bild: Kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Urlaub aufzwingen?Bild: Kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Urlaub aufzwingen?
Kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Urlaub aufzwingen?
… in Erfurt beschäftigt und haben diese zur Beantwortung an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg weitergeleitet. In dem zu verhandelnden Streitfall klagte ein Wissenschaftler auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche. Über die Jahre 2012 und 2013 sammelte der Kläger über 53 Urlaubstage an, von denen er lediglich zwei Tage im Jahr 2013 in Anspruch nahm. …
Bild: Tipps für die richtige UrlaubsplanungBild: Tipps für die richtige Urlaubsplanung
Tipps für die richtige Urlaubsplanung
Die Urlaubszeit gilt als die schönste Zeit des Jahres. In dieser Zeit kann man sich vom Arbeitsstress richtig erholen. Doch gerade für Berufstätige kann das Thema Urlaub ganz schön stressig werden, denn oft bereitet schon die Urlaubsplanung Probleme. Was Angestellte bei der Urlaubsplanung beachten sollten, wie viel Urlaub ihnen gesetzlich zusteht und …
Bild: Der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch im ÜberblickBild: Der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch im Überblick
Der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch im Überblick
Jeder Arbeitnehmer, jeder Auszubildende und jeder arbeitnehmerähnlich Beschäftigte hat ein Recht auf Erholung. Das Gesetz schreibt einen bezahlten Mindesturlaub von 24 Werktagen vor. Da Samstage auch Werktage sind, beträgt der gesetzliche Urlaub bei einer 5-Tage-Woche lediglich vier Wochen. Dies ist der Mindestanspruch, über den in den meisten Arbeitsverträgen …
Urlaubsträume erfüllen: FoB ruft Reiseförderung für Menschen mit Behinderung ins Leben
Urlaubsträume erfüllen: FoB ruft Reiseförderung für Menschen mit Behinderung ins Leben
Paderborn, 25. März 2021. Ein langes Wochenende in Frankreich, Schnorchelurlaub in Ägypten, ein Städtetrip nach New York. Reisen gehört für viele zum Leben dazu. Es hilft, dem Alltag zu entfliehen, die Akkus wieder aufzuladen und bietet die Möglichkeit, Neues zu entdecken. Doch was für die meisten selbstverständlich ist, kann Menschen mit Behinderungen …
Bild: Verspätete GepäckbeförderungBild: Verspätete Gepäckbeförderung
Verspätete Gepäckbeförderung
… Einchecken wurde den Fluggästen mitgeteilt, dass sie ihre Gepäckstücke an den Schaltern stehen lassen sollten, damit diese dann anderweitig zum Flugzeug transportiert werden können. Am Urlaubsort angekommen mussten jedoch zahlreiche Fluggäste feststellen, dass ihr Koffer es offenbar nicht bis in den Flieger geschafft hat. Alleine auf einem Flug von Düsseldorf …
Bild: Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - ResturlaubBild: Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - Resturlaub
Rechtstipp April 2007: Arbeitsrecht - Resturlaub
Arbeitnehmer haben ein Recht auf Urlaub. Dieses Recht ist grundsätzlich unverzichtbar, wie kürzlich sogar der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. Nur die Urlaubstage, die den Mindesturlaub von aktuell 24 Arbeitstagen übersteigen, kann der Arbeitnehmer sich auszahlen lassen. Was passiert also, wenn das Kalenderjahr sich dem Ende neigt, der Urlaub …
Sie lesen gerade: Ihr Recht auf Urlaub