(openPR) Nach dem Urteil des BGH können viele Haushalte Rückzahlungen erwirken – EWE kündigt Weigerung an - Kanzlei Disli sorgt für Rückzahlungen
Der Rechtsstreit dauert schon seit 2007 an und hat seinen vorläufigen Gipfel im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07. dieses Jahres gefunden. Damit wurde den Klägern, die gegen die seit 2004 stetig gestiegenen Gaspreise der Sonderverträge geklagt haben, Recht gegeben. Zumindest in Teilen. Nicht die Preiserhöhung war es, wegen der die EWE jetzt zu Rückzahlungen verpflichtet wird, sondern ein Formfehler in der Änderung der AGBs von 2004 und 2007. Dank des BGH Urteils können Sie jetzt mit der Hilfe der Kanzlei Disli Ihr Geld zurückbekommen.
Die ursprüngliche Klage von 65 Kunden des überregionalen Energieversorgers vor dem Landesgericht Oldenburg war zunächst abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Urteilsspruch in der Revision für die meisten Betroffenen aufgehoben und damit die grundlegende Regelung bestätigt, dass so genannte Sonderkunden nicht schlechter gestellt werden dürfen, als Kunden der Grundversorgung. Da sowohl die EWE als auch die Kläger gegen dieses Urteil Berufung einlegten, musste der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Dieser entschied zu Gunsten der Kläger und gab den Fall zurück an das Oberlandesgericht in Oldenburg, welches jetzt mit der Abwicklung der Forderungen von Kunden beschäftigt wird.
Rund 700.000 EWE Kunden, die die Tarife "S 1" oder "EWE Erdgas Classic" gebucht haben sind jetzt anspruchsberechtigt, müssen sich um die Rückzahlungen aber selbst kümmern. Die EWE ist nicht verpflichtet, pauschal an alle Kunden dieser Tarife die Differenz auszuzahlen. Jeder Fall muss einzeln mittels Widerspruch zunächst bei der EWE eingereicht werden. Laut aktuellen Aussagen des Energieversorgers, wird dieser keine der Forderungen akzeptieren, sodass es auf zahlreiche gerichtliche Verfahren hinausläuft. Diese sind ohne anwaltliche Beratung nur für die wenigsten Verbraucher zu gewinnen, obwohl die Chancen auf saftige Rückzahlungen groß sind. Gegen die Anwälte des Energiekonzerns wird man ohne rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Profi allerdings kaum ankommen.
Die Kanzlei Disli in Aurich hat sich unter anderem auf solche Fälle spezialisiert und sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen!













