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Beschwerde beim EGMR wegen Extremismusvorwurf

16.08.201008:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Jehovas Zeugen bringen den Fall Gorno-Altaisk vor

STRASSBURG — Nachdem Jehovas Zeugen alle innerstaatlichen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft haben und die bestehende Rechtslage nur zu mehr Intoleranz, Diskriminierung und Gewalt geführt hat, sehen sie sich gezwungen, ihr Recht woanders zu suchen.

Am 23. Juli 2010 hat die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen den Entscheid des Obersten Gerichts der Altai-Republik, in dem 18 religiöse Publikationen als „extremistisch“ eingestuft wurden, Beschwerde eingelegt.

Beachtenswerterweise hatte das Oberste Gericht der Altai-Republik nur der Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk erlaubt, die Ausgaben Der Wachtturm und Erwachet! gegen den Extremismusvorwurf zu verteidigen. Den Vertretern der Herausgeber und des Verlags wurde die Beteiligung am Verfahren verweigert, weil ihre Rechte nicht berührt seien. Keine drei Monate später nahm die Medienaufsichtsbehörde (Roskomnadsor) die im Urteil als „extremistisch“ eingestuften Einzelausgaben als Grundlage dafür, die Genehmigung zur Verbreitung dieser Zeitschriften in ganz Russland zu widerrufen.

Für die 160 000 tätigen Zeugen Jehovas in Russland — fast die dreifache Einwohnerzahl von Gorno-Altaisk — hat der Gerichtsentscheid zu einer Menge von Belastungen geführt. Außerdem sind über 900 000 weitere Bürger in Russland betroffen, die gern die monatlichen Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! lesen. Die darin enthaltene religiöse Anleitung hat ihr Leben und das ihrer Familie bereichert. Leider müssen sie jetzt auf die Zeitschriften verzichten.

Medienkontakt:
Belgien, European Association of Jehovah’s Christian Witnesses,Telefon +32 2 782 0015
Viktor Zhenkov (Russland), Telefon +7 812 702 2691
J. R. Brown (USA), Telefon +1 718 560 5600
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, E-Mail

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