(openPR) Das Ingenieurbüro warnt: Jüngste Erfahrungswerte zeigen: Vermieter spielen gerne die Gefahr von bereits vorhandenem Schimmelpilzbefall in Wohnungen herunter und lassen den Wohnungsbewerber im Glauben es bestünde keine Gesundheitsgefährdung!
Bei ersten optischen Anzeichen von Schimmelpilzbefall an Fensterlaibungen und im Bereich Heizkörpernischen mit z.B. überstrichener alukaschierter Polystyroldämmung ist äußerste Vorsicht geboten und sollte hinterfragt werden. Optisch sichtbarer Befall kann bedeuten, dass bereits die Bausubstanz durch versteckte Schimmelpilzherde in Mitleidenschaft gezogen worden ist und zum Sporen-Emittenten wird. Zudem kann es vorkommen, dass ein Altschaden vorhanden ist, der mit falschen Maßnahmen saniert worden ist, sodass die Ursachenproblematik nicht bekämpft, sondern durch eine nicht fachgerechte Sanierung verschlimmert worden ist.
Besonders tückisch ist z.B. ein versteckter Befall hinter Polystyroldämmung oder unter Alttapeten, der evtl. erst bei der Renovierung zum Vorschein kommt, z.B. bei dem Vorhandensein von Vinyltapeten mit Latexanstrich, die die Wand regelrecht hermetisch abdichten, sodass kaum ein Feuchtigkeitsaustausch zwischen Putz und Raumluft beim Lüften des Raums mehr statt finden kann, sollte kritisch betrachtet werden. Nicht nur bei einem Vorschaden kann die Raumluftfeuchtigkeit nicht mehr durch die Tapete in den Putz eindringen bzw. in den Raum diffundieren, staut sich auf der Latexoberfläche bzw. in dem Putz und kann dort ein Schimmelpilzwachstum bedingen und sogar als Nässe so auf dem Latexanstrich bzw. zwischen Putz und Tapete zum Boden laufen und dort weiteren Schaden anrichten. Beim Austausch der "dichten Alttapete" (z.B. Vinyltapete mit Latexanstrich) gegen "diffusionsoffener Tapete" (Rauhfaser mit Dispersionsanstrich) können die Wände sogar undefinierbare Gerüche in die Raumluft abgeben, die folgend mikrobiologisch bzw. chemisch untersucht werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung des Wohnungsnutzers auszuschliessen!
Bei positivem Befund über Luftkeimsammlung, Material-, Abklatsch- und Abstrichproben sowie Luftuntersuchung über Aktivkohle- und Silicagelröhrchen in jedem betroffenen Raum, ist eine baubiologische Sanierung mit inkludierter Desinfektion und Feinreinigung der betroffenen Oberflächen und Räume über zertifizierte Schimmelpilzsanierer die einzige Lösung wieder eine vermietbare schadensfreie Wohnung zu gewährleisten!
Eine rechtzeitige Sanierung/Modernisierung des Bestands, den anerkannten Regeln der Technik entsprechend mit Anpassung an den neusten energetischen Verordnungen unterliegend, kann frühzeitig Gebäudeschäden und Gesundheitsgefährdung des Nutzers ausschliessen!
Aus der schlechten Erfahrungen bzgl. der Schimmelpilzgefährdung in Wohn- und Nutzraum fordert das Ingenieurbüro von der Politik, dass nicht nur bei Bedarf ein Energieausweis seitens des Vermieters ausgestellt werden muss, sondern ebenfalls eine Bescheinigung vorzuweisen ist, dass die Wohnung "schimmelpilzfrei" ist!
Im negativen Fall fordert das Ingenieurbüro eine "Schwarze Liste", abzufordern über Mietervereine, in der Vermieter und Objekte aufgelistet werden, wo gesundheitsgefährdender Wohnraum weiter unsaniert vermietet wird!













