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S&K Sachwert AG CLLB Rechtsanwälte informieren

(openPR) Unter dem Motto „Wir verhelfen Ihnen zu einem Lächeln“ wirbt die S&K Sachwert AG auf ihrer eigenen Homepage um Anleger. Die S&K Sachwert AG wendet sich beispielsweise an Anleger, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Um nicht den oftmals niedrigen Rückkaufswert realisieren zu müssen, haben viele Anleger in der Vergangenheit ihre Police auf dem Zweitmarkt veräußert und dadurch einen höheren Betrag erhalten.



Da der Zweitmarkt für Lebensversicherungen eingebrochen ist, hält sich die Nachfrage nach gebrauchten Lebensversicherungspolicen sehr in Grenzen. Unternehmen wie die S&K Sachwert AG bieten jenen Personen, die ihre Lebensversicherung veräußern möchten, drei Auszahlungsvarianten mit drei Laufzeiten und drei Auszahlungsformen an.

Der Anleger soll hierbei mindestens die Hälfte des Guthabens, welches er bei der Veräußerung erzielt, bei der S&K Sachwert AG anlegen. Diese verspricht dann, den Rückkaufswert um 200 oder 300 % nach gewissen Zeiträumen zu vermehren. Wie die Zeitschrift „Capital“ in ihrer Ausgabe 6/2010 berichtet, sind die von der S&K Sachwert AG versprochenen Renditen ohne Risiken nicht zu bewerkstelligen.

Darüber hinaus wird der S&K Sachwert AG vorgeworfen, nicht transparent mit ihren Investitionen umzugehen. Hauptrisiko des Anlegers, der sich hierauf einlässt, ist, dass die Zahlungsversprechen nur eingelöst werden können, solange der Versprechende die notwendige Bonität aufweist. Dies bedeutet, der Anleger trägt das Insolvenzrisiko. Er hat mithin seine Lebensversicherung mit Todesfallschutz veräußert und bekommt nur einen Teil des von dem Unternehmen ermittelten Rückkaufswertes ausbezahlt, da der Rest in alternative und nicht selten unsicherere Anlagen investiert wird.

Anlegern, die ein derartiges Geschäft bereits getätigt haben und nicht auf die Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlust reichen können, aufmerksam gemacht wurden, steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zu. Der Anleger muss unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung bei fehlerhafter Beratung so gestellt werden, wie wenn er die Anlage bei der S & K Sachwert AG nicht gezeichnet hätte. Es besteht in diesem Fall also ein Anspruch auf volle Rückabwicklung.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

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