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Katja Günther - Fakten, Zahlen und effektives Handeln bei Erhalt einer Rechnung oder Mahnung

03.08.201015:52 UhrMedien & Telekommunikation
RA Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
RA Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

(openPR) Katja Günther gehört aufgrund ihres eigenen Vorgehens sicherlich zu den bekanntesten Personen im deutschsprachigen Internetraum.

Strafanzeigen, Beschwerden und Morddrohungen wurden und werden durch das u.a. von ihr betriebene Geschäftsmodell veranlasst und auf den Weg gebracht.



Ihre zweifelhafte Berühmtheit hat sie durch Rechnungsbeitreibungen für "Online-Firmen" erlangt. Hierüber wurde hinlänglich berichtet.

Derzeit versendet Katja Günther als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH im Auftrag der IContent GmbH Rechnungen für die angeblich abgeschlossene Mitgliedschaft bei "outlets.de"
Gefordert werden 140 Euro. Diese Summe sollte keinesfalls gezahlt werden.
Nun wird in diversen Foren dazu angeraten, die von Katja Günther versendeten Rechnungen und Mahnungen in den Papierkorb zu werfen und diese zu ignorieren.
Dies führt- wie die Praxis zeigt- dazu, dass weitere Mahnungen folgen werden und der Rechnungsempfänger nicht in Ruhe gelassen wird.

Als weitaus effektiver erweist sich die an Katja Günther gerichtete Drohung, die Angelegenheit einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen, sofern die Rechnung nicht zurückgenommen wird. In diesen Fällen werden in der Praxis sodann etliche Rechnungen storniert.

Damit geben sich die meisten Rechnungsempfänger zufrieden. Das ist unzureichend und unterstützt die Vorgehensweise Günthers, da sie unbehelligt mit dem Rechnungsversand fortschreiten kann.

Die Staatsanwaltschaft München I hat unlängst das Ermittlungsverfahren gegen Katja Günther wegen Betruges eingestellt.In strafrechtlicher Hinsicht ist ihr nur schwer beizukommen.

Daher erscheint ein zivilrechtlicher Gegenschlag derzeit als das einzig effektive Mittel, den Gebärden der Katja Günther Einhalt zu gebieten.

Es ist daher den Betroffenen dringend dazu anzuraten, die Rechnungen nicht einfach hinzunehmen und nur bloße Drohungen hinsichtliche eines Gerichtsverfahrens auszusprechen, sondern Taten in Form von sogenannten negativen Feststellungsklagen folgen zu lassen. Mittels dieser Klagen können die von Günther geltend gemachten Forderungen gerichtlich geprüft werden. Sollte Günther dann mehrere Klage verlieren, dürfte dies der Anfang vom Ende des Rechnungsversandes bedeuten.

Betroffene können sich direkt an Katja Günther wenden (Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer):

Günther , Katja

Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
Vorname, Name: Katja Günther
Datum der Zulassung: 03.05.2006
Adresse der Kanzlei: Elisabethstr. 91, 80797 München
Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Kontaktdaten

Telefon: 089-12228370
Telefax: 089-12228371
Email: E-Mail

oder einen spezialisierten Anwalt beauftragen, um das Vorgehen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden.

Sofern Betroffene Anspruch auf Beratungshilfe haben sollten (bspw. Sozialhilfe-, Hartz IV-, ALG II – Empfänger, mitteloser Student) besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat.
In diesem Fall müssen Betroffene einen Beratungshilfeschein bei der Beratungshilfestelle bei ihrem örtlichen Amtsgericht beantragen.

Datum: 03.08.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Internetrecht
Mehr über: Abofallen, Kostenfalle

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
www.twitter.com/ggrlaw

sowie auf unserem YouTube Kanal: http://www.youtube.com/user/GGRLAW24

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