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Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) - Interview mit Prof. Dr. Pohl

20.07.201011:57 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Herr Dr. Pohl ist Professor für Wirtschaftsinformatik und Medientechnologie und beschäftigt sich schon seit über 10 Jahren mit dem Thema „Lottospielen im Internet“. Nachdem der Glücksspielstaatsvertrag seit Anfang 2009 endgültig das Spielen über das Internet in Deutschland untersagt, gibt es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Im Hinblick auf die zukünftigen Regelungen in einem Folgestaatsvertrag werden gegenwärtig insbesondere zum Thema Internet sehr konträre Diskussionen geführt. Prof. Dr. Pohl äußert sich zum Glücksspielstaatsvertrag und seinen aktuellen und zukünftigen Auswirkungen.



Wie beurteilen Sie den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag?
Prof. Pohl: Das Ziel der Spielsuchtbekämpfung wurde verfehlt: Anstelle einer Kanalisierung hin zu den harmlosen Glücksspielen der staatlichen Lotterien hat sich in Folge des Staatsvertrages seit Anfang 2008 der Schwarzmarkt für Glücksspiel und Sportwetten unkontrollierbar und rasant entwickelt. Die hiesigen staatlichen Angebote stehen nur noch stark eingeschränkt bzw. stark reglementiert zur Verfügung. Bedingt dadurch spielen die nicht suchtgefährdeten Bürger insgesamt weniger, so dass die Einnahmen für den Staat weggebrochen sind. Ausländische Angebote hingegen, die insbesondere über das Internet verfügbar sind, vermelden Rekordumsätze, ohne dass die strengen präventiven Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages eingehalten werden. Ingesamt muss die Frage erlaubt sein, ob unverhältnismäßige Regulierungen von Produkten mit nachweislich nur sehr geringem Gefährdungspotential, die Bürger nicht in die Illegalität getrieben haben. Insbesondere die im Glücksspielstaatsvertrag definierten Werbeeinschränkungen und speziell das Internetverbot für die staatlichen Lotterieprodukte halte ich für völlig überzogen. Das Internetverbot ist meines Erachtens für die Zielsetzung der Spielsuchtbekämpfung inhaltlich der völlig falsche Ansatz. Eine differenzierte Betrachtung wäre angemessen. Die unterschiedlichen Formen des Glücksspiels sollten entsprechend ihrem Gefährdungspotential reguliert werden.

Warum ist aus Ihrer Sicht das Internetverbot verfehlt?
Prof. Pohl: Im Gegensatz zur Spielabwicklung über das Internet, bei dem jeder Kunde registriert sein muss, kann der Kunde in der Annahmestelle völlig anonym am Glücksspiel teilnehmen. Wenn man schon von einem Suchtgefährdungspotential ausgeht, dann sind präventive Maßnahmen im Internet daher weitaus wirksamer möglich. So kann bspw. technisch sichergestellt werden, dass sich im Internet jeder Kunde nur einmal anmelden kann. Die Richtigkeit und Eindeutigkeit der persönlichen Angaben sowie das Alter können vor der Aktivierung mittels Post-Ident oder Schufa-Verfahren objektiv verifiziert werden. Für jede Spielart kann ein Einsatzlimit gesetzt werden. Der Kunde kann überdies eigene Limits setzen und sich sogar freiwillig sperren lassen. Sind diese gesetzt, werden sie ohne Ausnahme vor jeder Spielabgabe automatisch überprüft und das Spiel ggf. abgelehnt.

Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass alle illegalen Internetanbieter ihre Angebote aus dem Ausland einfach weiterbetreiben. Hierbei werden die Möglichkeiten des Internets zur Sicherstellung des Jugendschutzes und der Spielsuchtprävention in den meisten Fällen vernachlässigt. Durch den Wegfall der staatlichen Internetangebote in Deutschland werden immer mehr internetaffine User zur Teilnahme an solch illegalen Glücksspielen im Ausland verleitet.

Was halten Sie von der Forderung, diese illegalen Angebote zu blocken?
Prof. Pohl: In der Diskussion befinden sich gegenwärtig zwei Ansatzpunkte für eine Blockade der illegalen Wettangebote. Zum einen sollen Provider gezwungen werden, den Zugriff der Nutzer auf illegale ausländische Seiten durch Unterbindung der Routen zu verhindern. Dies lässt sich selbst für Laien sehr leicht ohne größere Kenntnisse, Kosten oder komplizierte Installationen umgehen. Im Internet finden Sie bspw. ein Video, wie solche Sperren in ca. 30 Sekunden auf einem Windows-Rechner umgangen werden können. Zum anderen sollen die Finanzströme über eine entsprechende Verpflichtung der Zahlungsdienstleister unterbunden werden. Diese Methode erscheint mir wirksamer durchsetzbar. Letztendlich sind jedoch beide Möglichkeiten sehr tiefe Eingriffe in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger, so dass ich beide Verfahren grundsätzlich ablehnen würde. Um das Übel an der Wurzel zu packen, müssen meiner Meinung nach adäquate, legale Angebote in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, so dass die Kunden nicht gezwungen sind, Angeboten im Ausland wahrzunehmen. Dies würde auch zu gewissen Steuermehreinnahmen beim Staat führen.

Was halten Sie vom Angebot von Tipp24?
Prof. Pohl: Tipp24 hat durch den drohenden Geschäftsverlust in Deutschland eine Lücke gefunden, um das Geschäft im Ausland weiter zu betreiben. Ich selbst war auf einem Symposium, auf dem einer der Mitverantwortlichen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags angab, „das Internet sei suspekt“, daher habe man das Internetspielverbot beschlossen. Es ist doch sehr verwunderlich, dass in Deutschland das börsennotierte Unternehmen Tipp24 hätte schließen müssen aufgrund eines Internetverbotes, das inhaltlich und technisch jeder Grundlage entbehrt. Vor diesem Hintergrund finde ich in gewisser Weise bewundernswert, wie Herr Schuhmann eine, wenngleich aus deutscher Sicht illegale, Lösung gefunden hat.

Welches Modell könnten Sie sich für einen zukünftigen Staatsvertrag vorstellen?
Prof. Pohl: Ich bin kein Jurist. Aber von der fachlichen Seite her gesehen müssten das Internetverbot für die staatlichen Lotteriegesellschaften aufgehoben und zusätzliche Konzessionen für gewerbliche Spielevermittler erteilt werden. Das Werbeverbot müsste gemäß den Suchtgefährdungspotentialen der einzelnen Spielarten angepasst werden. Nur so kann man den natürlichen Spieltrieb der Bürger meiner Meinung nach wirklich kanalisieren und im Inland kontrollieren.

Wenn man davon ausgeht, dass ab 2012 ein neuer Staatsvertrag in Kraft tritt, der das Internetspiel wieder ermöglicht, wie müssten sich aus Ihrer Sicht die staatlichen Lotteriegesellschaften aufstellen?
Prof. Pohl: Das Internet als Vertriebskanal wird zunehmend wichtiger, insbesondere für die Klientel der Middleager. Deshalb glaube ich, dass man bereits jetzt die bestehenden Internetangebote der staatlichen Lotteriegesellschaften dahingehend ausbauen muss, dass man den Kunden zusätzliche Servicefunktionalitäten anbietet, die sie ausschließlich über das Internet nutzen können. Hierzu zähle ich beispielsweise die Gewinnbenachrichtigung per SMS oder E-Mail, die Verwaltung der Musterspielscheine auf der Kundenkarte, die Einsicht in die Spielhistorie, die Spielvorbereitung von Spielscheinen und die Gewinnprüfung etc. Ein solches Mehrwertangebot würde zu einer Belebung der bestehenden Internetsysteme führen, so dass bei einer hoffentlich stattfindenden Öffnung der Internetsysteme ab 2012 auch wieder potentielle Kunden auf den Plattformen zur Verfügung stehen würden.

Interview: Björn Steinacker

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