(openPR) Die Grundfähigkeitsversicherung (teilweise auch Grundfunfähigkeitsversicherung genannt) leistet bei Verlust von bestimmten „Grundfähigkeiten“, wie z.B. Sehen, Hören, Hände gebrauchen, eine vorher festgelegte monatliche Rentenzahlung.
Die Beeinträchtigung muss mindestens einen gewissen Zeitraum (z.B. 12 Monate) bestanden haben oder voraussichtlich bestehen bleiben, damit die Rentenzahlung eintritt.
Die versicherte Rente wird dann so lange bezahlt bis die vereinbarte Versicherungsdauer endet oder, bei gesundheitlicher Verbesserung, die Beeinträchtigung nicht mehr besteht.
Im Kontrast zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung nicht von einer Berufsausübung abhängig.
Versichert werden können auch Kinder oder Nicht-Berufstätige, sowie Personen die aufgrund Ihres Berufes oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung (bis zu einem gewissen Maße) keine BU von den Versicherungsunternehmen bekommen.
Da die Grundfähigkeitsversicherung in aller Regel erst „später“ als eine Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt ist sie vom Monatsbeitrag erheblich günstiger, vor allem für „ teure“ BU-Berufsgruppen (körperlich arbeitende Berufe).
Wer also aus gesundheitlichen, beruflichen oder auch aus dem Grund, dass eine BU zu teuer ist, keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, für den ist die Grundfähigkeitsversicherung eine, wenn auch „abgespeckte“ Alternative.
Da diese Art der Versicherung nur von wenigen Versicherungsunternehmen angeboten wird sollten sie sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden um die richtige Absicherung für sich zu erhalten.
Mehr Infos zur Grundfähigkeitsversicherung finden Sie auf der Seite: www.grundfähigkeit-versicherung.de










