(openPR) Jugendschutz für Webseiten ist in Deutschland nach wie vor ein schwieriges Thema. Während es in vielen Ländern, wie auch in Österreich und der Schweiz, ausreicht, eine einfache Altersabfrage (Sind Sie 18? Ja – Nein) vor expliziten Inhalten zu platzieren, ist es in Deutschland erforderlich ein Altersverifikationssystem (AVS) zu installieren. Diese AVS müssen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) entsprechen und einen sicheren Schutz vor Umgehung durch Minderjährige bieten und sollen trotzdem noch für den Kunden einfach zu verwenden sein. Eine Grätsche, die nur schwer zu bewerkstelligen ist. Wenn es hier keine Lösungen gibt, wird der Trend Webseiten immer mehr ins Ausland zu verlagern, um der deutschen Gesetzgebung zu entgehen, weiter anhalten.
Noch vor einigen Jahren beruhten die Altersprüfsysteme weitestgehend auf der Personalausweisroutine, wobei die Nummer des Personalausweises abgefragt und anhand einer Prüfsumme, die sich aus der Nummer ergab, konnte dann festgestellt werden, wer über 18 Jahre alt war und wer nicht. Später wurden diese Systeme als nicht sicher eingestuft, da sich jedes Kind den Personalausweis von den Eltern nehmen kann oder im Internet auf Tools zurückgreifen könnte, die eben solche Nummern ausgaben. Später wurde das Alter von Kunden zum Beispiel mittels des Post-Ident-Verfahrens geprüft und zusätzliche Hardware wurde eingesetzt. In der Praxis sieht das so aus, dass der Kunde sich anmeldet und ein Dokument von der Post eigenhändig entgegennimmt. Bevor das geschieht, muss er dem Postboten allerdings noch seinen Personalausweis zeigen und somit bestätigen, dass er wirklich volljährig ist. Ist das alles geschehen, bekommt der Anbieter des AVS Bescheid und verschickt die Hardware (USB-Stick) sowie die PIN. Alles in allem nimmt das Verfahren mehrere Tage in Anspruch. Da dieses System nicht nur aufwendig ist, sondern auch Kosten verursacht, kann es für den Kunden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Mittlerweile hat sich in Deutschland eine Volljährigkeitsabfrage bei der Schufa als die favorisierte Lösung herauskristallisiert, da quasi alle Kunden irgendwann einmal in Ihrem Erwachsenenleben ein Bankkonto eröffnet haben und damit eien Schufa Anfrage verbunden war. Da mit dieser Eintragung bei der Schufa auch ein sogenanntes Q-Bit gesetzt wird, welches markiert, dass bei der Eröffnung eine Face2Face Kontrolle durch den Bankangestellten erfolgte, gilt mit dieser Eintragung die Volljährigkeit als sicher. Diese Variante ist schneller und für den Kunden komfortabler.
Die PayCific AG (www.paycific.com) bietet nun ein neues integriertes AVS-System, mit dem die z.T. umständlichen AVS Prozeduren auf ein Minimum reduziert werden. Jeder Kunde kann sein PayCific Konto zu einem AVS verifiziertem upgraden. Dieser Vorgang ist nur einmal notwendig und hat dann Gültigkeit, solange das Konto bei der PayCific AG geführt wird. Hierzu bietet PayCific zwei bewährte Verfahren an, mit welchen der Kunde einen schnellen Zugang zu entsprechenden Webseiten ermöglicht bekommt. Zum einen handelt es sich hierbei um die QBit-Prüfung mittels Schufa-Abfrage, welche eine sofortige Nutzung der Webseite möglich macht, zum anderen bietet PayCific ebenfalls das altbewährte Postident-Verfahren an, mit welchem der Kunde sich innerhalb von 2 bis 3 Tagen durch die Post legitimieren kann.
Weitere Informationen diesem Thema können auf der Seite www.jugendschutz.net eingesehen werden. Mit In-Kraft-Treten des JMStV am 01.04.03 wurde jugendschutz.net organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. Um eine einheitliche Medienaufsichtsstruktur für Rundfunk und Internet zu gewährleisten, wurde die KJM als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde eingerichtet. Seitdem unterstützt jugendschutz.net neben den Obersten Landesjugendbehörden auch die KJM bei deren Aufgaben.











