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Auswahlkriterien der Kinderunfallversicherung

Bild: Auswahlkriterien der Kinderunfallversicherung
Bildquelle: (c) Jaimie Duplass - fotolia.com
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(openPR) Für ihre Kinder wollen alle Eltern selbstverständlich nur das Beste. Eine wichtige Absicherung für die Kleinen stellt eine Kinderunfallversicherung dar, welche bei einer bleibenden Schädigung nach einem Unfall die vereinbarte Summe auszahlt. Bei der Auswahl des passenden Anbieters sollte ein Vergleich der Vertragsbedingungen aber nicht fehlen: Häufig stecken die Unterschiede und auch Fallstricke im Kleingedruckten.



In erster Linie sollten Eltern bei Abschluss einer Kinderunfallversicherung auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Häufig wird von Verbraucherschützern eine Mindestabsicherung von 100.000 Euro als Grundinvaliditätsleistung genannt. Diese erhöht sich bei besonders schweren Unfallfolgen durch eine vereinbarte Progression von z.B. 350 Prozent. Dies würde im schlimmsten Fall (beispielsweise einer Querschnittslähmung) eine Auszahlung von 350.000 Euro bedeuten. Nicht verzichten sollte man auch auf eine Todesfallsumme. Diese ist bei vielen Tarifen existenziell wichtig, damit nach einem schweren Unfall und noch nicht eindeutig feststehender bleibenden Schädigung eine Vorauszahlung des Versicherers erfolgt. Meist ist diese Vorauszahlung nämlich nur in Höhe der vereinbarten Todesfallsumme möglich. Ansonsten muss man auf eine Zahlung des Versicherers lange warten, was sicherlich weder im Interesse der Eltern noch des Kindes ist.

Ein reiner Preisvergleich stellt eine erste Orientierung dar, da die Preisunterschiede bei Unfallversicherungen enorm sind. Aber selbst bei gleichen Versicherungssummen zahlen die Versicherer unterschiedliche Beträge aus. Dies liegt an der sogenannten Gliedertaxe, welche die Höhe der Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Gliedmaßen regelt. Sehr zu empfehlen sind solche Tarife, die mit einer gegenüber dem Standard deutlich verbesserten Gliedertaxe punkten können. Dort erhält man im Ernstfall eine entsprechend höhere Auszahlung als bei einer Kinderunfallversicherung mit einem Standardumfang.

Diplom-Ökonom Karsten Werksnies vom Versicherungsportal young-insurance.de erklärt: "Beispielhaft kann der Prozentsatz bei Verlust eines Zeigefingers genommen werden. Viele Versicherer leisten hier bedingungsgemäß 10% der vereinbarten Versicherungssumme. Top-Tarife bieten beispielsweise die doppelte Leistung. Von daher sollte man bei Abschluss der passenden Unfallversicherung für Kinder neben einem vergleichsweise günstigen Preis insbesondere auf Bedingungskriterien wie etwa eine verbesserte Gliedertaxe achten. Diese ist sehr entscheidend dafür, wieviel ein Versicherer im Schadenfall zahlen muss. Gleiche Versicherungssummen im Angebot bedeuten also noch lange nicht, dass auch die Auszahlungshöhe bei einer identischen gesundheitlichen Schädigung gleich ist."

Gerade bei der Kinderunfallversicherung können weitere Vertragsklauseln von enormer Bedeutung sein, damit die Kinder umfassend geschützt sind. Dazu zählen u.a. die Mitversicherung von Insektenstichen und -bissen, die Mitversicherung von Vergiftungen, Rooming-In (also die Kostenübernahme bei Übernachtung eines Elternteils als Begleitperson des Kindes im Krankenhaus), ein erhöhter Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen, Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen oder auch ein Schulausfallgeld.

Weitere Informationen zur Kinderunfallversicherung inklusive Preis-. und Bedingungskriterien sind auf der Internetseite www.kids.young-insurance.de zu finden.

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