(openPR) München, 11. April 2005 - Im Januar 2005 hat die europäische Wirtschaftsprüfervereinigung Fédération de Experts Comptables Européens (FEE) eine Warnung herausgegeben, in der auf erheblichen Risiken für Wirtschaftsprüfer durch den EU-Emissionshandel hingewiesen wird. Die FEE fordert alle Wirtschaftsprüfer auf, sich rechtzeitig umfassende Kenntnisse der Materie zu verschaffen.
Zur Teilnahme am Emissionshandel sind Industrieunternehmen dann verpflichtet, wenn sie bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Energie- oder Wärmeerzeugung Kohlendioxid (CO2) ausstoßen und dabei bestimmte Grenzwerte überschreiten. Nach Schätzung zählt jeder 6. der gut 12.000 Wirtschaftsprüfer in Deutschland ein betroffenes Unternehmen zu seinem Mandantenkreis.
Die europäische Wirtschaftsprüfervereinigung sieht in der Unerfahrenheit aller Beteiligten erhebliche Risiken. Nicht nur die Wirtschaftsprüfer und die betroffenen Unternehmen stünden vor neuen Herausforderungen, sondern auch die sogenannten Verifizierer. Darunter versteht man Umweltgutachter und Sachverständige, die beauftragt werden, die Emissionsberichte der Unternehmen zu prüfen. Diese Verifizierungsberichte dienen dann dem Wirtschaftsprüfer als Nachweis für die Prüfung der Rückstellungen. Die Unternehmen müssen Rückstellungen für die Abgabepflicht an Emissionszertifikaten bilden. Für jede Tonne CO2, die das Unternehmen ausstößt, muss es am 30. April des Folgejahres ein Emissionszertifikat abgeben.
Der Wirtschaftsprüfer darf zwar grundsätzlich auf die Arbeit des Verifizierers zurückgreifen, muss sich aber zuvor von der Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens überzeugen. Hierzu muss das Gutachten aber rechtzeitig vorliegen. Probleme in der Praxis sind hier vorprogrammiert, denn die Verifizierer brauchen ihren Bericht nach TEHG erst am 1. März vorzulegen, wenn insbesondere bei größeren Unternehmen die Jahresabschlussprüfung längst abgeschlossen ist. Die Verifizierer möchten dagegen ihrerseits ihre Arbeiten aber regelmäßig erst nach Beendigung der Jahresabschlussprüfung durchführen, damit sie sich auf die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer stützen können. Hier muss nach Auskunft des Umweltgutachters Andreas von Saldern rechtzeitig eine umfassende Abstimmung zwischen Verifizierer und Wirtschaftsprüfer erfolgen. Er weist ferner darauf hin, dass vom 31.12. abweichende Bilanzstichtage Sonderprüfungen der sachkundigen Stelle gem. TEHG sinnvoll machen.
Ferner muss der Wirtschaftsprüfer sich erst selbst ein fundiertes Grundlagenwissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Funktionsweise des Emissionshandels verschaffen. Anschließend ist er angehalten, eigene Prüfungshandlungen durchzuführen, um stichprobenweise die Richtigkeit des Gutachtens zu überprüfen. Dies dürfte ohne umweltrechtliche Kenntnisse unmöglich sein.
„Ein Wirtschaftsprüfer, der ohne jegliche Einarbeitung in die Materie Bestätigungsvermerke von Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, unterschreibt, handelt meines Erachtens nicht verantwortungsbewusst“, meint die auf den Emissionshandel spezialisierte Wirtschaftsprüferin Katharina Völker-Lehmkuhl.
Ein weiteres Problem sieht Völker-Lehmkuhl darin, dass sich die Rechnungslegungsstandards zum Emissionshandel noch in der Entwicklungsphase befinden und sich bei in Deutschland relevanten Rechnungslegungssystemen HGB, EStG, IAS/IFRS und US-GAAP unterschiedliche Bilanzierungsmethoden abzeichnen. „Unter Umständen muss die gleiche Transaktion in einem Unternehmen auf drei- bis vierfach unterschiedliche Weise gebucht werden, da kann es nicht nur schwierig werden, den Überblick zu behalten, sondern es können sich auch sehr unterschiedliche Geschäftsergebnisse ergeben“, befürchtet Völker-Lehmkuhl. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig vorbereiten, damit es am Jahresende nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Sustainable Partner GmbH
Sustainable Partner GmbH ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die Beratung des Rechnungs- und Finanzwesens von Unternehmen spezialisiert hat, die vom EU Emissionshandel betroffen sind. Außerdem entwickelt Sustainable Partner für die betroffenen Unternehmen Praxis- und Standardlösungen.
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