(openPR) In der aktuellen Zeitschrift "Fliege" wird ein Mißbrauchsfall einer Patientverfügung veröffentlicht, der gerade zeigt, dass die falschen Anwendungen von Patientenverfügungen zum Tod führen können.
Eine ältere Dame kam in Berlin ins Krankenhaus, weil sie einige Zeit nicht getrunken und gegessen hatte. Dem behandelnden Arzt wurde eine Patientverfügung vorgelegt, wonach die alte Dame keine lebensverlängernden Maßnahmen haben wollte.
Die Patientverfügung wäre nur dann zu beachten gewesen, wenn der Sterbevorgang unwiderruflich vorgelegen hätte. Dies hatte der Arzt nach Angaben der Tochter der nunmehr verstorbenen Dame vergessen zu überprüfen.
Er unterließ es, die alte Dame künstlich ernähren zu lassen, was zum sofortigen Tod führte.
Die Tochter ist bereit, über den Fall nähere Auskünfte zu geben.
Prof. Dr. Volker Thieler
Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung









