(openPR) Nicht immer ist eindeutig zu definieren, ob ein Fehlverhalten bei Mitarbeitern vorliegt und seltener ist dieser Vorfall dokumentiert. Für viele Unternehmen Stellt sich die Frage, wie in solchen Fällen vorgegangen werden soll. Denn Mitarbeiterbeobachtung ist ein heikles Thema. Kontrolle ist zwar erlaubt, jedoch nur in einem bestimmten Rahmen. Der Arbeitgeber muss sich auf Überwachungsmethoden beschränken, die den Arbeitnehmer am geringsten belasten.
Seit mehr als 15 Jahren setzt sich die Wirtschaftsdetektei Lentz® mit dem Thema der Mitarbeiterbeobachtung auseinander und weiß um die Sensibilität dieses Aufgabenfeldes. Um Firmen ausführlich beratend zur Seite zu stehen, hat sich die Detektei für eine besondere Dienstleistung entschieden. Sie bietet mit einem speziellen Themenportal den Unternehmen die Möglichkeit, sich über das immer wichtiger werdende Thema der Mitarbeiterbeobachtung zu informieren. Häufig Diskutierte Themen und Fragen werden nun auf dieser Microseite eine Erklärung finden. Entstanden ist diese Idee durch häufige Anfragen. So betont Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz®: „ Der Fachbereich der Mitarbeiterbeobachtung macht fast 75% des gesamten Auftragsvolumens pro Jahr aus. Diese enorme Anzahl setzt sich aus Aufträgen bei Verdacht von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Überwachung von Außendienstmitarbeitern bei Spesen- und Abrechnungsbetrug ebenso zusammen, wie die Einschleusungen bei Warendiebstahl, Warenschwund zum Beispiel im Lagerbereich oder Versandbereich von Unternehmen.“
Mitarbeiterbeobachtung ist ein sehr verantwortungsbewusstes Aufgabenfelds und zählt zu den Kernkompetenzen der Detektei. Daher ist auf eine juristische Unterschützung nicht zu verzichten von der besonders die Mandanten der Detektei profitieren. „Wir beschäftigen auch mehrere Justiziare in unserem Unternehmen, welche die gerichtsverwertbare Vorgehensweise und Berichterstattung unserer geprüften Detektive (ZDA) jederzeit gewährleisten und abschließend kompetent überwachen“, so der Geschäftsführer.







