(openPR) Alle Eltern wünschen sich ein kerngesundes Kind. Doch wenn es anders kommt, lieben sie ihr Baby beinahe mehr, als sie es sich je hätten vorstellen können. Dennoch taucht irgendwann die Frage nach dem „warum?“ auf und betroffene Eltern sind gut beraten, dieser Frage nachzugehen. Denn wie so oft, kann alles ganz anders sein, als es scheint.
Zitat aus einer anonymen Akte:
„... erstmals durch Kontakt und Gespräche mit anderen Eltern behinderter Kinder sind die Eltern darauf aufmerksam gemacht worden, dass möglicherweise Fehler bei der Geburt aufgetreten seien. Deshalb sei medizinischer Rat bei einem Arzt gesucht worden. Erst nach Einsicht in Teile der Krankenunterlagen habe dieser Arzt dann der Mutter gegenüber den Verdacht eines ärztlichen Fehlverhaltens bestätigt. Daraufhin habe die Mutter weitere, fehlende ärztliche Unterlagen angefordert, um juristische Schritte einleiten zu können.“
So oder so ähnlich spielt es sich meistens ab, wenn Eltern nach dem ersten Wochen, Monaten oder Jahren mit ihrem besonders zu fördernden Kind den Augenmerk auf die Ursache werfen. Es gibt genetische Bedingungen und es gibt chemische- oder physikalisch-medizinische Gründe, die Behinderungen des Neugeborenen verursacht haben können.
Eine falsch gesetzte Zange oder Saugglocke, eine verwechselte Spritze, ein unangebrachtes Medikament unter der Geburt; all das kann ebenso fatale Folgen für das Kind haben, wie auch für die Mutter. Immer wieder ist das Feststecken des Kindes im Geburtskanal Ursache von Behinderungen aller Art. Das kann die minimale cerebrale Dysfunktion sein, aber auch eine schwere Cerebralparese.
Ein rechtzeitig eingeleiteter Kaiserschnitt, kann für das Ungeborene einem „Lottogewinn“ entsprechen, denn an dieser Stelle entscheidet sich das Leben grundlegend.
Doch was tun, wenn es „anders“ kommt?
Bei einer Notfallversorgung des Kindes mit Beatmung und/oder Herzdruckmassage und für den Fall einer Verlegung auf die Intensivstation, muss unbedingt an die Kopie aller Berichte gedacht werden. Allerdings soll es sogar Klinikärzte gegeben haben, die ihre Hebammen zu falschen Angaben "verpflichteten", um die Akten zu Gunsten der Klinik zu verändern. Denn Geburtsberichte sind Beweismaterial im Falle eines einklagbaren Schadens und dringend notwendig, um eventuelle Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Besonders bei Zeit- und Personalmangel im Zuge der Umbrüche im Gesundheitswesen, erhöht sich möglicherweise das Risiko für Geburtshilfeschäden in der Klinik, obwohl Geburten allererste Priorität im Gesundheitswesen haben sollten, unter anderem auch um (Folge-)Kosten zu sparen.
Das Gebären mit dem Besteigen des Mount Everest zu vergleichen, ist, was Kraftaufwand und Risiko anbelangen, keineswegs töricht. Leichtsinnig wäre es jedoch, dieses Ziel ohne gute Information, Vorbereitung und Kondition erreichen zu wollen. Dennoch wird der Geburt, einem hochrisikoreichen Unterfangen, lediglich mit Atemübungen und gesunder Ernährung entgegen getreten und dem frommen Wunsch „es wird schon alles gut gehen!“
Und wenn nicht?
In diesem Fall hilft die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter (BiG e.V.).
Wir fühlen uns als professionell arbeitender Selbsthilfeverein für alle Familien zuständig, denen sich die gleiche Aufgabe gestellt hat: nämlich mit einer völlig unerwarteten Wende im Leben "klar" zu kommen, die fast so unbezwingbar erscheint wie der Mount Everest.
Unsere Mitglieder sind betroffene Eltern, darunter selbst Rechtsanwälte, Ärzte und Hebammen.
Ihre BIG e.V.







