(openPR) Urteil des Landgerichts Hamburg wird am 5. April erwartet
Am 29. März verhandelte das Landgericht Hamburg in einer mündlichen Anhörung darüber, ob die Deutsche Post AG (DPAG) den Zugang zum lukrativen Markt der postvorbereitenden Tätigkeiten für den bundesweiten Postdienstleister DIREKTexpress öffnen muss. Hauptgegenstand der intensiven zweistündigen Verhandlung war der Widerspruch der DPAG gegen eine Gebotsverfügung des Gerichts, die DIREKTexpress am 28. Februar erwirkt hatte. In dieser Verfügung ordnet das Landgericht Hamburg der DPAG richterlich an, der Ulmer DIREKTexpress einen Teilleistungsvertrag anzubieten, der ihr die Erbringung der postvorbereitenden Tätigkeiten ermöglicht. Leider kommt der gelbe Riese dieser Anordnung bislang nicht nach. Und das, obwohl das Bundeskartellamt bereits in einer Entscheidung vom 11. Februar die sofortige Öffnung des Markts für Teilleistungen angeordnet hatte. Das Urteil über den Widerspruch der DPAG gegen die Gebotsverfügung wird kommenden Dienstag, den 5. April erwartet. Sollten die Hamburger Richter entscheiden, dass die Gebotsverfügung aufrecht erhalten bleibt, wird in einem zweiten Schritt auch über die beantragten Zwangsmittel – Zwangsgeld oder Zwangshaft – gegen die Manager der DPAG entschieden.






