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Datenschutz: 3-Punkte-Katalog zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics

26.05.201017:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutz: 3-Punkte-Katalog zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics
Google Analytics datenschutzkonform einsetzen
Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

(openPR) Nach der Diskussion in der Vergangenheit über die Zulässigkeit von Google Analytics in Deutschland wird nun berichtet, dass Google Analytics in einer zentralen Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachgebessert wurde. Google Analytics kann daher mit Anpassungen nun wieder eingesetzt werden.

Google bietet den Webseiten-Betreibern seit neuestem die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ zu erweitern. Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht.

Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher ausgeschlossen. Eine grobe (datenschutzrechtlich zulässige) Lokalisierung bleibt möglich. Dieses Verfahren ist von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland anerkannt und wird auch von anderen Webanalyse-Anbietern verwendet.

Das IITR hat nun einen 3-Punkte-Katalog entwickelt, den Webseiten-Betreiber beachten sollten, wenn sie Google-Analytics datenschutzkonform einsetzen wollen.

Mehr auf: http://www.iitr.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden.html

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