(openPR) Nicht nur Prominente, die Sie aus Presse und Fernsehen kennen, schalten Privatdetektive zur Stalker-Überwachung ein. Stalking tritt immer häufiger in Bereichen auf, wo sich Opfer und Täter kennen. Stalking-Opfer werden sowohl Personen, die eine Beziehung mit dem Täter hatten oder die Aufnahme eines Verhältnisses ablehnen, aber auch Berufsgruppen mit Kontakt zu Klienten, Patienten oder Kunden, können gefährdet sein, wenn die Stalker glauben, in irgendeiner Weise schlecht behandelt oder beraten worden zu sein. Auch Konkurrenten oder Nebenbuhler, die eine Niederlage einstecken mussten und damit nicht fertig werden, können potentielle Täter sein.
In Deutschland wird die im Gesetzestext als "Nachstellung" bezeichnete Form der Belästigung seit dem März 2007 nach dem § 238 StGB unter gewissen Voraussetzungen mit einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Wenn Leib und Leben des Opfers ernsthaft gefährdet sind, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Bei Gefährdung für Leib und Leben gelten zudem auch geringe Anforderungen für eine Untersuchungshaft des Stalkers.
Etwa zwölf Prozent der Deutschen werden in ihrem Leben zumindest einmal gestalkt. Häufige Folgen sind Depressionen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff "Stalking" kommt aus dem Englischen. "To stalk" bedeutet in der Sprache der Jäger "hetzen", "jagen", "sich anpirschen" oder "sich anschleichen". Es ist damit gemeint, das Menschen gezielt und wiederholt belästigt werden, so dass ihre persönliche Freiheit stark eingeschränkt ist.
Stalking wurde zunächst in den Vereinigten Staaten von Amerika bekannt als mehreren Prominenten intensiv nachgestellt wurde. Zunächst einmal wurde dies als neuartiges Phänomen angesehen, erlangte jedoch mit der Ermordung der Schauspielerin Rebecca Schaeffer eine kriminelle Bedeutung.
Stalker beabsichtigen Aufmerksamkeit seitens der Opfer zu gewinnen, Macht über die betreffende Person zu erlangen beziehungsweise sie zu veranlassen, ein mehr oder weniger intimes Verhältnis einzugehen. Wenn der Täter Ablehnung erfährt, ist es häufig so, dass er seine Bemühungen noch verstärkt. Dennoch sollten die Opfer eindeutig klar stellen, dass eine Kontaktaufnahme keineswegs erwünscht ist. Potentielle Stalking-Opfer sollten auch ihr persönliches Umfeld, das heißt Familie, Freunde und Arbeitskollegen informieren, wenn sie den Verdacht haben, dass ihnen nachgestellt wird. Außerdem sollten sie alle Aktivitäten des Täters aufschreiben; dies kann später womöglich vor Gericht hilfreich sein.
In ernsthaften Fällen ist es durchaus empfehlenswert, einen Privatdetektiv mit der Stalker-Überwachung zu betrauen. Dieser heftet sich an die Fersen des Stalkers, dokumentiert soweit möglich all dessen Anstrengungen, Kontakt aufzunehmen, beziehungsweise, das Opfer zu terrorisieren. Wo es geht fertigt der beauftragte Detektiv Foto- und Videobeweise an und steht auch vor Gericht mit seiner Zeugenaussage zur Verfügung. Polizei und Staatsanwaltschaft werden bei der Stalker-Überwachung nur bei ernsthaften Fällen oder wenn ein öffentliches Interesse besteht aktiv. Sie arbeiten jedoch bei der Stalker-Überwachung mit Detektiven zusammen, wenn diese entsprechende Hinweise liefern.




