(openPR) Mit der Zustimmung des Bundesrates am 7. Mai 2010 zu der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, der sogenannten Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV werden tiefgreifende Änderungen für die Gutachter und Sachverständige in Kraft treten. Bei einer Verkündung im Mai 2010 wird die Verordnung bereits zum 1. Juli gelten.
"Durch die Reform der Wertermittlungsverordnung soll eine klare Rechtsgrundlagen und mehr Transparenz geschaffen werden, um einen stabilen Immobilienmarkt bereits bei der Bewertung zu ermöglichen", so der Bundesbauminister Peter Ramsauer.
Die Verordnung ist die Grundlage für jegliche Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie deren gleicher Rechte. Für Gutachter, Gutachterausschüsse, Sachverständige, Banken und Versicherungen ist sie die verbindliche Basis für die Wertermittlungstätigkeit. Vor allem Gutachter und Sachverständige, die bereits seit Jahrzehnten am Markt tätig sind, wird die Umstellung eine Herausforderung. Viele Verfahrensweisen werden geändert, neue Wertermittlungsverfahren aufgenommen und Begrifflichkeiten verändert. Die Anpassung der Gutachten, des Wissens und der Abläufe waren bereits in der Vergangenheit für viele Gutachter/Sachverständige problematisch. Nicht nur die ImmoWertV hat sich verändert, auch andere Grundlagen, wie die Normalherstellungskosten werden bzw. haben sich verändert. Wichtig ist eine kurzfristige Umstellung auf die neuen Anforderungen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue ImmoWertV durchsetzt und wie die Auftraggeber die Veränderungen wahrnehmen. Nach dem das Thema "Wertermittlung" bereits in der Vergangenheit nicht für alle Beteiligten einfach zu durchschauen war, wird die geänderte Verordnung nicht auf Anhieb für mehr Transparenz, sondern eher für Verunsicherung sorgen.
Alexander Ostendorf






