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Hörfunk-PR - GDV: Antidiskriminierungsgesetz gefährdet deutschen Versicherungsstandort

17.03.200512:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat aus Anlass der heute im Deutschen Bundestag stattfindenden Anhörung zum sog. Antidiskriminierungsgesetz vor gravierenden Konsequenzen für das künftige Angebot von privatem Versicherungsschutz in Deutschland gewarnt. Der GDV fordert den Gesetzgeber auf, Versicherungsverträge aus dem Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes herauszunehmen und im Versicherungsaufsichtsgesetz zu regeln. Sollte dies nicht geschehen, so könnte dies gravierende Folgen haben. Prämienerhöhungen nicht ausgeschlossen. Dazu jetzt am Telefon Gabriele Hoffmann, Geschäftsführerin beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V., Guten Tag!



Guten Tag!

Frage:

Welche Folgen hätte das Antidiskriminierungsgesetz in seiner jetzigen Form für die deutsche Versicherungswirtschaft?

Antwort:

Wir sind natürlich keinesfalls für Diskriminierung. Wir sind ganz im Gegenteil dafür, dass jeder, der einen Privatversicherungsvertrag sucht, auch gleichbehandelt wird. Aber das Problem bei diesem Gesetz ist, dass gerade in der Privatversicherung bei der Beitragskalkulation differenziert werden muss, wegen der unterschiedlichen Risiken, die wir versichern müssen. Und dieses Gesetz nun ausdrücklich erklärt, dass solche Differenzierungen schon per se Diskriminierungen sind. Das heißt, das Gesetz stellt die gesamte Beitragskalkulation einer Privatversicherung in Frage und deswegen muss die Versicherungswirtschaft aus diesem Gesetz herausgenommen werden. Oder es muss eine Lösung gefunden werden, wie man hier die Beitragskalkulation, die risikogerechte Beitragskalkulation in der Privatversicherung sicherstellt.

Frage:

Welche konkreten Folgen hätte das Ganze für die einzelnen Versicherungen?

Antwort:

Das könnte sogar so weit führen, weil Risikoprüfungen quasi verboten werden, per se schon Diskriminierungen sind, bei Behinderungen zum Beispiel oder bei Alter oder bei Geschlecht, dass sich partiell die Versicherungen aus bestimmten Märkten zurückziehen müssten. Zum Beispiel bei der ganz, ganz wichtigen Berufsunfähigkeits-Versicherung, da könnten wir, wenn wir bei Behinderungen zum Beispiel gar nicht mehr nach der Schwere der Behinderung fragen dürften und bewerten dürften, gar nicht mehr Behinderte versichern. Wir müssten uns fast aus diesem Markt zurückziehen, weil ansonsten ein Unternehmen dann nicht mehr ausreichende Beiträge haben kann und über kurz oder lang seine Leistungen nicht mehr erfüllen kann und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde. Und das werden Unternehmen nicht tun, sehr wahrscheinlich auch nicht unter Anleitung der Aufsichtsbehörde und das hätte zur Folge, dass es eben für diese Menschen gar keinen Versicherungsschutz mehr gäbe.

Frage:

Warum ist die individuelle Risikoanalyse im Versicherungsgeschäft so wichtig?

Antwort:

Das Kernelement einer Individualversicherung, Beitragsgerechtigkeit, das ist auch gesetzlich definiert in der Individualversicherung, heißt, dass jeder Mensch entsprechend seinem Risiko einen gerechten Beitrag zahlen muss. Also, ein höheres Risiko, sagen wir mal ein Mensch, der mit Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz abschließt, bei dem es um die Absicherung von Krankheiten geht, der muss einen höheren Beitrag zahlen, als derjenige, der gesund ist. Nur so funktioniert eine Individualversicherung, weil das eben keine Pflichtversicherung ist, bei der der Gesunde für den Kranken einsteht, sondern weil hier jeder aufgrund seiner individuellen Situation entscheidet, ob er so einen Versicherungsschutz abschließt oder nicht. Wenn das nicht so wäre, dann würden zum Beispiel nur die Kranken Versicherungsschutz abschließen zu dann sehr günstigen Beiträgen. Und die Gesunden sagen Nein, wir schließen gar keinen Versicherungsschutz ab, weil wir die anderen mitfinanzieren. Also, jeder kann entscheiden, ob er das macht oder nicht und deswegen funktioniert dieses Prinzip. Das ist auch im Gesetz so vorgeschrieben. Nur mit einer Beitragsdifferenzierung, mit einer risikogerechten, heißt das Beitragskalkulation.

Das war Gabriele Hoffmann, Geschäftsführerin beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V., vielen Dank!

Bitte schön.

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