(openPR) Christian Molter, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzauditor (TÜV) und Referent Datenschutz stellt auf seiner Webseite im Bereich Download eine Beispielsvorgehensweise für die Einführung von Datenschutz im Mittelstand kostenlos zur Verfügung.
Wer von der Unternehmensleitung zum Datenschutzbeauftragten (m/w) bestellt werden soll, braucht einen entsprechenden Fachkundenachweis. Ein solcher Fachkundenachweis ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht näher definiert. „Mehrtägige Datenschutzseminare, wie auch ich sie anbiete, können in der Kürze der Zeit die anstehenden Themen nur begrenzt bearbeiten. Es ist eine Basis, die kontinuierlich weiter aufgebaut werden muss.“ so Christian Molter. Seit dem 1. September 2009 stehen dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht nur erforderliches Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zu, sondern auch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu. Für Mitarbeiter, die auch nach einer Schulung zum Datenschutzbeauftragten noch nicht wissen wie sie starten können, stellt Christian Molter eine Beispielsvorgehensweise zur Einführung von Datenschutz kostenlos zur Verfügung.












