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Datenschutznovelle schränkt Beauftragung von Inkassodienstleistern nicht ein

(openPR) Durch die am 12. Juni 2009 vom Bundestag verabschiedete Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde u.a. die Zulässigkeit von automatisierten Einzelentscheidungen, die Zulässigkeit von Scoringverfahren aber auch die Anforderungen an die Übermittlung von personenbezogenen Daten neu geregelt. Die Gesetzesänderung ist zum 01. April 2010 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Beauftragung von Inkassodienstleistern ist Unsicherheit aufgetreten, ob die Übermittlung der Daten von Kunden an einen Inkassodienstleister zulässig ist. Eine Einschränkung ist für Gläubiger nicht eingetreten. Gläubiger können nach wie vor die Daten ihrer Kunden zur Forderungseinziehung an Inkassodienstleister weiter geben. Sah der ursprüngliche Entwurf noch Einschränkungen bei der Weitergabe personenbezogener Daten insgesamt vor, so bezieht sich die in § 28a BDSG Gesetz gewordene Regelung nur auf die Übermittlung an Auskunfteien.



Übermittlung von Schuldnerdaten an Auskunfteien ab 01. April 2010 eingeschränkt zulässig

Sollen Daten von Schuldnern wegen einer offenen Forderung an eine Auskunftei eingemeldet werden, so ist dies ab dem 01. April 2010 nur unter den in § 28a BDSG bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ist die Forderung noch nicht gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich anerkannt worden, so müssen Gläubiger vor einer Einmeldung darauf achten, dass eine Einmeldung nicht vor vier Wochen nach erster Mahnung erfolgt und der Schuldner mindestens zweimal gemahnt worden ist sowie die Forderung nicht (auch grundlos) bestritten hat.

Damit hat der Gesetzgeber wieder einmal dem Schutz von – auch absichtlich nicht zahlenden oder grundlos die Forderung bestreitenden – Schuldnern den Vorzug vor einem effektiven Gläubigerschutz gegeben. Gerade im Mittelstand sind Unternehmen zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze und ihres Betriebes auf die pünktliche Zahlung ihrer berechtigten Forderungen angewiesen und können sich hierbei zur Sicherung ihrer Liquidität der Dienste professioneller Inkassodienstleister wie der Süddeutschen Gläubigerschutzverband GmbH bedienen..

Zum 01. Mai 2010 übernimmt die Süddeutsche Gläubigerschutzverband GmbH die Verwaltungs- und Inkassogesellschaft Weller GmbH & Co. KG

Zum 01. Mai 2010 wird die Verwaltungs- und Inkassogesellschaft Weller GmbH & Co. KG auf die SGV GmbH verschmolzen. Die SGV GmbH hat sich etabliert und in den letzten Jahrzehnten immer einen wirkungsvollen Service angeboten. Mit dem Zusammenschluss wächst die SGV GmbH weiter und bietet den Kunden nach wie vor zuverlässige und wirkungsvolle Unterstützung bei der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen sowie bei Maßnahmen zur Vorbeugung von Forderungsausfällen an.

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