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Inkasso in der Grauzone

(openPR) Mit den jüngsten straf- und zivilrechtlichen Verurteilungen von Geldeintreibern, die das Inkasso für wenig seriöse Internetfirmen betrieben, sind die Fragen nach nach der Auswahl seriöser Inkassodienstleistern neu aufgeworfen. Dies schon deshalb, weil die kürzlichen Gerichtsurteile nicht gegen Inkassobüros, sondern gegen Inkassoanwälte ergingen.



Hintergrund der jüngsten Gerichtsentscheidungen ist insbesondere das Vorgehen eines Inkassoanwaltes, der Forderungen von Internetfirmen eintrieb. Die Internetfirmen selbst betrieben Webseiten, auf denen vielfach nur versteckt Hinweise auf die damit verbundenen Kosten gegeben wurde oder auf denen an sich kostenlose Produkte kostenpflichtig verkauft wurden. Hierin sahen die Gerichte eine Täuschung der Verbraucher. Infolge der durch den Anwalt ausgelösten massenhaften Inkassoschreiben ist zwischenzeitlich selbst der Gesetzgeber auf den Plan getreten und hat den Vorschlag einer Button-Lösung initiiert. Das Bundesjustizministerium teilt auf seiner Webseite daher mit: "Verbraucher sollen in Zukunft besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Das von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht wirklich kennt. Unseriösen Geschäftsmodellen wird damit der Boden entzogen." Ob eine Button-Lösung durch die Legislative wirklich erforderlich war, ist zweifelhaft, da die unseriösen Geschäftsmodelle bereits durch die bestehenden Gesetze erfolgreich bekämpft werden konnten. Oft kam nicht einmal ein wirksamer Vertrag zustande, notfalls konnte ein behaupteter Vertrag angefochten oder widerrufen werden. Rechtlich gesehen bestand keine Notwendigkeit, eine Button-Lösung einzuführen, denn wer bei Internetgeschäften täuschen will, wird sich auch künftig davon nicht abhalten lassen. Naive Verbraucher werden gleichwohl auf unberechtigte Forderungen zahlen, gleichgültig, ob die Webseite der unseriösen Internetfirmen eine Button-Lösung anbot oder nicht.

Umgekehrt hilft seriösen Internetfirmen und Online-Shop-Anbietern nur, sich einen ebenso seriösen wie guten Inkassopartner zu suchen. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, welche Indizien Sie für die Seriösität des Inkassodienstleisters ansetzen wollen. Unsere Vorschläge: Greifen Sie insbesondere den Posten des Geldeinzugs beim Schuldner heraus. Will der Inkassopartner das Geld erst bei sich eingezahlt sehen oder sollen Zahlungen direkt auf Ihr Konto erfolgen? Verlangt der Inkassopartner eine Abtretung Ihrer Forderung? Mit welcher Begründung? Wie sieht das Vorgehen beim Geldeintreiben aus? Lassen Sie sich die einzelnen Schritte genau erläutern, denn Sie tragen als Auftraggeber die Verantwortung für die Handlung des Inkassodienstes oder Ihres Anwalts. Sobald Sie Vorschläge und Angaben erhalten, wie sich das Inkasso-Unternehmen erfolgreich in der Grauzone bewegt und auch mal eine "klare Sprache" anklingen läßt (z. B. "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen!"), sollten Sie unverzüglich die Finger von einer Beauftragung lassen! Ziehen Sie Anwälte / Inkassobüros vor, die auch ohne Drohungen eine hohe Erfolgsquote beim Forderungseinzug haben. Besonders freundlich formulierte Schreiben lassen Ihren Schuldner zum Partner werden, der im Rahmen seiner Möglichkeiten Zahlungen leisten wird. An Freundlichkeit, Konsequenz und Erfolg sollten Ihre Beurteilungsmaßstäbe beim Inkassopartner ansetzen.

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