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Beschwerde: Ungenügender Schutz von Internetnutzern verletzt Europarecht

11.03.200509:43 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Am heutigen Freitag wurde bei der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht, die den ungenügenden Schutz von Internetnutzern durch das deutsche Recht rügt. Dem Juristen Dr. Breyer zufolge hat Deutschland Vorgaben aus Brüssel in den folgenden Punkten nicht umgesetzt:

- Internet-Nutzungsdaten wie Surfern zugewiesene IP-Adressen oder von ihnen aufgerufene URLs sind bisher nicht durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.

- Die Erstellung von Nutzerprofilen zu Marketingzwecken, etwa auf Shoppingportalen oder Versteigerungsplattformen, ist bisher ohne Einwilligung des Nutzers zulässig.

- Cookies dürfen bisher ohne Information der Nutzer eingesetzt werden.

- Telekommunikationsanbieter werden bisher nicht von der Verantwortlichkeit für übermittelte Inhalte freigestellt, selbst wenn sie auf diese keinen Einfluss haben.

Breyer fordert, die Versäumnisse durch das Telemediengesetz zu bereinigen, das gegenwärtig von zwei Arbeitsgruppen des Wirtschaftsministeriums entworfen wird. Konkrete Vorschläge für den Gesetzesentwurf haben acht Gruppen der Zivilgesellschaft bereits im Februar vorgelegt ("Privatsphäre im Internet - Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer vorgestellt", siehe www.telemediengesetz.de.vu ).

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