(openPR) DEUTSCHES EHRENAMT e.V. gibt Tipps für ein risikofreies Fest
Bald ist es wieder soweit – ganz Bayern fiebert dem Aufstellen der Maibäume am 1. Mai entgegen. Die meist spiralenförmig weiß-blau gestrichenen und mit unterschiedlich aufwändig gestalteten Symboltafeln des Handwerks verzierten Maibäume sind der Stolz vieler Gemeinden. Technische Hilfsmittel sind bei der Aufstellung verpönt, kräftige Männer wuchten den Maibaum mithilfe von Stangen hoch, bis er steht. Dabei müssen die Veranstalter sicherstellen, dass die Sicherheit für Helfer und Zuschauer gewährleistet ist. Ist der Veranstalter ein Verein und kommt es zu einem Unfall, steht der Vorstand mit seinem Privatvermögen in der Haftung. Der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. rät zur Überprüfung der Vereinsversicherung im Vorfeld.
Vereinszweck Maibaum-Aufstellen?
Häufig übernehmen Vereine die Organisation und Durchführung des Maibaumfestes und sind sich den damit verbundenen Haftungsrisiken für den Vorstand nicht bewusst.
„Vereinsaktivitäten zur Pflege des Brauchtums sind wichtige und schöne Veranstaltungen für die Dörfer und Städte. Dennoch möchten wir auf die Risiken hinweisen, die solche Veranstaltungen bergen, und Vorschläge zur rechtlichen Absicherung anbieten,“ erklärt Hans Hachinger, Vorstand des Vereins DEUTSCHES EHRENAMT e.V..
Da in den meisten Vereinen das Aufstellen eines Maibaums nicht dem Vereinszweck entspricht, greift hier auch nicht die normale Haftpflicht des Vereins, sondern eine Veranstaltungshaftpflicht ist notwendig. Erleidet ein Besucher einen Schaden, haftet der Veranstalter, d.h. der Vorstand des Vereins, mit seinem Privatvermögen. Die Änderung der gesetzlichen Regelung seit Herbst 2009 – Ausschluss von Haftungsrisiken bei leichter Fahrlässigkeit - ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig, denn in der Praxis sind leichte und grobe Fahrlässigkeit kaum zu trennen. Getreu seinem Motto ‚Wir halten dem Ehrenamt den Rücken frei’ bietet der Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V. mit dem ‚Vereins-Schutzbrief’ einen kompletten Versicherungsschutz. Egal welche Aktionen ein Verein plant – die jeweilige Versicherung ist darin bereits enthalten. Diesen Vorteil hat auch die Stiftung Warentest kürzlich bestätigt.
Letztendlich sollte beim Maibaum Aufstellen nicht nur die Haftungssituation geklärt sein, sondern überprüft werden, ob alle Helfer unfallversichert sind. Der Gefahrenbereich rund um den Maibaum muss großräumig abgesperrt werden. Halterung und Sicherung des Maibaums müssen überprüft werden – immerhin darf er bis zu fünf Jahren stehen bleiben.