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Kostenlose Vorlage Antrag auf Auskunft bei Personalberatern gemäß § 34 BDSG

16.04.201008:40 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Bild: Kostenlose Vorlage Antrag auf Auskunft bei Personalberatern gemäß § 34 BDSG
MetaDSB Christian Molter, externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor
MetaDSB Christian Molter, externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor

(openPR) Christian Molter, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzauditor (TÜV) und Unternehmensberater zu Datenschutzfragen stellt für wechselwillige Arbeitnehmer und Arbeitsuchende eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, mit der die Auskunft über die bei Personalberatern gespeicherten, eigenen personenbezogenen Daten unentgeltlich beantragt werden kann.

„Ich habe es selber erlebt, dass Personalberater selten von sich aus nach einer Aktualisierung der Daten fragen. Hat man dort noch den Stand von vor beispielsweise fünf Jahren, ist das in einigen Bereichen wie etwa der IT-Branche stark veraltet. Jemand, der inzwischen sein Abend- oder Fernstudium parallel zum Job erfolgreich abgeschlossen hat, wird ohne Aktualisierung seiner Daten weiterhin als ohne Studium in der Datenbank geführt und bei einem automatisierten Verfahren womöglich übergangen. Es ist im beiderseitigem Interesse, dass mit aktuellen und korrekten Daten gearbeitet wird.“ so Molter.

Weil die personenbezogenen Daten bei Personalberatern geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert werden, kann der Betroffene gemäß § 34 BDSG einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen. In diesem Zusammenhang bietet es sich auch an, die zur Verfügungstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4g, Abs. 2, Satz 2 zu beantragen. Diese Übersicht gibt dem Betroffenen einen weiteren Einblick, wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird.

Die Vorlage kann unter http://www.metadsb.de kostenfrei gedownloadet werden.

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