(openPR) Gesetze ändern sich - die betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit dem Jahr 2005. Es betrifft nicht nur die gesetzliche und private Vorsorge. Auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch eines gleich vorweg: Ob Neuabschluss oder Fortführung - die bAV bleibt für Unternehmen und Mitarbeiter attraktiv.
Nachgelagerte Besteuerung
Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wird in der gesetzlichen und privaten Vorsorge stufenweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Ein Prinzip, das bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) längst praktiziert wird. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge steuerfrei sind, wenn sie für eine entsprechend geförderte Altersversorgung aufgewendet werden. Eine Besteuerung findet erst statt, wenn die Auszahlung von Versorgungsleistungen erfolgt, also im Alter. Oder kurz gesagt: Entlastung in der Erwerbsphase, Belastung bei Rentenbezug.
Durch das AltEinkG haben Arbeitnehmer seit 2005 ein höheres Nettoeinkommen. Der Tipp von Allianz Leben: Das Mehr sollte in eine ergänzende Altersvorsorge investiert werden, denn die Versorgungslücke wird nicht kleiner.
Die Direktversicherung
Zentrale Änderung durch das AltEinkG bei der bAV bezieht sich auf die Direktversicherung. Hier ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung neu. Bisher konnte in der Beitragsphase eine vorgelagerte Pauschalbesteuerung von 20 Prozent erfolgen. Die Leistungen im Alter wurden somit steuerbegünstigt ausgezahlt, d. h. in der Regel waren Kapitalzahlungen einkommensteuerfrei und Renten wurden steuerlich nur gering belastet (Ertragsanteil). Bei Zusagen, die seit 2005 gewährt werden, gilt nun: Die Direktversicherung wird an die steuerliche Behandlung von Pensionskasse und Pensionsfonds angeglichen. Über diese Einbeziehung in § 3 Nr. 63 EStG werden Beiträge einer Direktversicherung dann wie bei Pensionskasse und Pensionsfonds bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei gestellt (im Jahr 2009 2.592 Euro). Dafür werden aber die Leistungen nachgelagert besteuert.
Dies kann noch um einen weiteren Festbetrag von 1.800 Euro aufgestockt werden.
Dieser Aufstockungsbetrag gilt nur für Neuzusagen. Er kann allerdings nicht genutzt werden, wenn im Rahmen einer Bestandsschutzregelung für Zusagen vor 2005 noch die Pauschalbesteuerung angewendet wird. Außerdem ist der Aufstockungsbetrag nicht sozialversicherungsfrei. Bei der Ermittlung von Höchst- und Aufstockungsbetrag werden die Beiträge für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds addiert.
Die bAV bietet Vorteile, wie sie in dieser Kombination von keiner anderen Altersvorsorge geboten werden – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Vorteile für den Arbeitgeber
? Rentabilität: Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
? Komfort: Bei der Verwaltung bietet der Versorgungsträger bzw. das Versicherungsunternehmen maximale Entlastung
? Aufwand: Die Finanzierung der bAV kann durch Entgeltumwandlung über den Arbeitnehmer erfolgen
? Motivation: Die bAV ist ein optimales Instrument zur Motivation und Bindung von Arbeitnehmern.
Vorteile für den Arbeitnehmer
? Rentabilität: Sie resultiert aus steuerlicher Förderung, möglichen Sozialversicherungsersparnissen (Arbeitnehmeranteil) und Sonderkonditionen (durch Zusammenfassung mehrerer Personen)
? Komfort: Der Arbeitnehmer muss sich nicht allein durch den „Versorgungsdschungel“ kämpfen und hat die Gewissheit, dass sein Arbeitgeber eine gute Auswahl betreffend Produkt und Partner getroffen hat
? Flexibilität: Nur eine bAV bietet die Möglichkeit der Beitragsförderung trotz Beibehaltung der Option auf Kapitalzahlung
? Sicherheit: Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) im Fall der Arbeitslosigkeit. Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene können zudem wirkungsvoll abgesichert werden.
Die grundlegenden und bewährten Vorteile der bAV bleiben weiterhin erhalten. Gleichzeitig gilt: Die Versorgungslücke wird noch größer! Die bAV ist und bleibt daher eine sichere und sinnvolle Investition in die Zukunft
Weitere Informationen finden Sie unter „ http://www.rödel-ohg.de“.
Geschäftsführer Sven Rödel
Rödel OHG









