(openPR) Zeitschrift »Treffpunkte« untersucht Pro und Kontra
In Hessen werden neue Regelungen beim Betreuten Wohnen eingeführt. Die Notwendigkeit der Einführung ergibt sich aus dem neuen bundesweit geltenden Sozialhilfegesetz (SGB XII).
Die Träger des Betreuten Wohnens erhalten danach anstatt des bisher üblichen pauschalen Tagessatzes nur noch die Zeit bezahlt, die sie sich direkt mit dem betreffenden Bewohner beschäftigen. Alle mittelbaren Leistungen wie Verwaltung, Fortbildung und Wegezeiten werden nicht extra vergütet. Die so genannte »Fachleistungsstunde« soll eine individuelle Betreuung des Einzelfalls garantieren. Dies setzt eine umfangreiche Planung des Hilfebedarfes voraus.
Fachkräfte befürchten einen Widerspruch zwischen der Absicht der Verselbstständigung der Bewohner und der Art, wie die neue Hilfeform ausgestaltet ist, erläutern Ute Acker-Wild und Branko Herr von den Psychosozialen Diensten Bockenheim in einem Interview mit der Frankfurter Psychiatrie-Zeitschrift »Treffpunkte«. Mit der ausschließlichen Fokussierung auf die Defizite begegne man dem Hilfesuchenden mit einer Haltung, die deutlich mache, was er alles nicht könne, wie bedürftig er sei und wie schwer er es habe.
















