(openPR) Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskostennachzahlung oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernimmt Capital Incasso die Mahnung und Beitreibung des Mietrückstandes im Mietinkasso Verfahren.
Wenn die Gewähr besteht, dass der Mieter seiner künftigen Mietzahlungsverpflichtung in voller Höhe nachkommt, schließt Capital Incasso Teilzahlungsvereinbarungen auf den Mietrückstand unter ständiger Beachtung der regelmäßigen Mietzahlung.
Zusätzlich wird die schuldrechtliche Titulierung des Mietrückstandes vorgenommen, um bei Ausfall einer Rate sofort erfolgreich vollstrecken zu können.
Durch die amtliche Zulassung erwirkt Capital Incasso Mahn- und Vollstreckungsbescheide gegen säumige Mieter, und vollstreckt auf jede erdenkliche Weise.
Sollte einmal keine außergerichtliche Einigung mit dem Mieter möglich sein, wird nach Rücksprache das Wohnraumkündigungsverfahren eingeleitet. Die Einleitung der Räumungsklage übernehmen Vertragsanwälte. Zudem wird der Ausgang der Räumungsklage überwacht.
Im Bemühen, die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird selbstverständlich darauf hingewirkt, dass der säumige Mieter freiwillig die Wohnung räumt.
Gegebenenfalls werden mit dem Mieter schon vorher Mietaufhebungsvereinbarungen getroffen.
Zur Sicherung Ihrer offenen Forderungen wenden Sie sich am besten an einen seriösen Profi.













