(openPR) Der frühe Vogel fängt den Wurm: Für alle Unternehmen, die verbrauchssteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern, wird künftig das Excise Movement and Control System – kurz EMCS – mit dem neuen elektronischen Verwaltungsdokument verpflichtend. Die BEO GmbH bietet mit ihrer early-BEO-Aktion ein umfangreiches EMCS-Starterpaket inklusive Schulung, Support, Beratung und kostenfreier Service-Hotline. Alle EMCS-Transaktionen sind mit diesem Paket bis Ende 2010 gebührenfrei.
Zum 1. April 2010 wird der Einsatz von EMCS in Österreich, Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Litauen und Luxemburg sowie Lettland bereits verpflichtend. Importe aus diesen Ländern müssen zu diesem Termin mit einer EMCS-zertifizierten Software elektronisch beendet werden – das bisherige BVD ist in diesen Fällen dann nicht mehr gültig. Um Unternehmen einen einfachen und reibungslosen Einstieg in EMCS zu ermöglichen, bietet die BEO GmbH die early-BEO-Aktion. Bis 31. Dezember 2010 fallen für Nutzer des EMCS-Starterpakets keine Transaktionskosten und Gebühren an. Darüber hinaus besteht bis Ende des Jahres keine Vertragsbindung. Abgerundet wird die Starteraktion mit einer Online-Schulung, Support bei der Antragstellung, Beratung und Einrichtung der Software sowie einem umfangreichen Service inklusive einer kostenlosen Service-Hotline.
EMCS gilt für Verbrauchssteuerprodukte, wie beispielsweise Tabakwaren, alkoholhaltige Produkte, Bier, Wein und gegorene Getränke sowie für Energieerzeugnisse wie Mineralöle und Gas. In Deutschland endet die Übergangsphase zum 1. Januar 2011. Die Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ist ab diesem Pflichttermin nur noch mit EMCS möglich.
Weitere Informationen zur early-BEO-Aktion sowie zu EMCS erhalten Interessenten unter www.beo-software.de oder per Anfrage an .