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Mietminderung bei falscher Wohnflächenangabe

30.03.201013:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ist die Wohnfläche einer Wohnung um mindestens zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete mindern. Dies gilt einem Urteil zufolge auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine Circa-Angabe steht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nürnberg, 30. März 2010. Ist eine Wohnung um mindestens zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, darf der Mieter die Miete kürzen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Wohnflächenangabe lediglich um einen Circa-Wert handelt, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 144/09).

Im verhandelten Fall hatte der Vermieter im Mietvertrag angegeben die Wohnung habe „ca. 100 Quadratmeter“. Nachdem die Mieter nach einigen Jahren aus der Wohnung auszogen, verlangten sie vom Vermieter Geld zurück. Denn die Wohnung hatte tatsächlich nur 82 Quadratmeter. Nachdem der Vermieter keine Rückzahlung veranlasste, landete die Sache vor Gericht.

Während die Vorinstanz wegen der Circa-Angabe noch eine zusätzliche Toleranzschwelle von fünf Prozent sah, folgten die BGH-Richter dieser Auffassung nicht, so das Immobilienportal Immowelt.de. Dem relativierenden Zusatz – also dem Circa – komme keine Bedeutung zu. Entscheidend sei, dass ab einer Wohnflächenabweichung von mindestens zehn Prozent immer ein Mangel vorliege, so die Richter. Die Mieter können demnach die zuviel gezahlte Miete zurückfordern.

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/pressedienst/recht-und-urteil/artikel/artikel/mietminderung-bei-falscher-wohnflaechenangabe.html

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
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