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BMU stoppt Mini-KWK-Förderung

29.03.201008:36 UhrEnergie & Umwelt
Bild: BMU stoppt Mini-KWK-Förderung
Mini-KWK-Anlagen erhalten keine Investitionskosten-Förderung mehr (Bildquelle: Kraftwerk)
Mini-KWK-Anlagen erhalten keine Investitionskosten-Förderung mehr (Bildquelle: Kraftwerk)

(openPR) Ursprünglich war das Förderprogramm mit dem sperrigen Namen "Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm" auf eine längere Dauer ausgelegt. Durch das Programm sollten Investitionen für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch die Gewährung eines Investitionskosten-Zuschusses angestoßen werden.
Das Programm, das im Herbst 2008 startete, war erfolgreich und führte zu einem Zubau im Mini-KWK-Bereich. Nach Angaben des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wurden bis Ende 2009 insgesamt 4.419 Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von rund 41.000 Kilowatt mit knapp über 33 Millionen Euro gefördert.
Jedoch bereits seit August 2009 wurden Förderanträge nur noch mit einer Eingangsbestätigung versehen und keine Bewilligungsbescheide mehr ausgestellt.
In den letzten Monaten gab es etliche positive Meinungsäußerungen aus Politik und Wirtschaft, die eine Fortführung des erfolgreichen Förderprogramms in Aussicht stellten. Erst in der letzten Woche wurde eine gemeinsame Pressemitteilung von Lichtblick, GASAG und SenerTec veröffentlicht, die auf eine positive Entscheidung drängten. Die Unsicherheit über die Fortführung des Programms führte bereits in den letzten Monaten zu einer Zurückhaltung der Kaufentscheidung bei potentiellen Mini-KWK-Betreibern, da der Zuschuss nur bei einer Antragsstellung vor dem BHKW-Kauf gewährt wird.
Am 26. März 2009 veröffentlichte das BHKW-Infozentrum in seiner aktuellen Ausgabe des BHKW-Info-Newsletters eine Stellungnahme des BMU (Bundesministerium für Umwelt) auf die Frage des Bundestags-Abgeordneten Oliver Krischer hinsichtlich der Fortführung des Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms.
Darin heisst es, dass das Budget mit den bereits bewilligten Anträgen „voll ausgeschöpft“ sei. „Für weitere Bewilligungen oder Verlängerungen von Bewilligungszeiträumen“ stünden „keine Mittel zur Verfügung“.
Wie mit den Anträgen verfahren wird, die im Jahre 2009 bereits eine Eingangsbestätigung aber noch keinen Bewilligungsbescheid erhielten, scheint noch nicht zweifelsfrei entschieden zu sein. Ggf. können diese Mini-KWK-Anlagenbetreiber noch auf eine Förderung hoffen.

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