(openPR) Noch wenige Tage, dann ist es soweit. Am 1. April 2010 tritt die elektronische Nachweisführung für Abfälle in Kraft. Die bislang verwendeten Papierformulare für die Entsorgung gefährlicher Abfälle werden durch eine elektronische Datenübertragung ersetzt. Statt Unterschriften per Kugelschreiber, werden qualifizierte, elektronische Signaturen zur Regel. Was bedeutet das für die Unternehmen?
Viele Unternehmen kennen die seit vielen Jahren verwendeten Durchschlagsformulare, mit Bezeichnungen wie Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Annahmeerklärung etc.. Diese waren bisher bei der Entsorgung gefährlicher Abfalle zu verwenden. Dennoch ist nicht allen Unternehmen bewusst, dass handschriftlich geführte Formulare zum 1. April 2010 in den meisten Fällen nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese sind dann durch eine elektronische Lösung, die zudem spezifische Anforderungen erfüllen muss, abzulösen.
Die gesetzliche Grundlage dazu wurde bereits im Jahr 2006 verabschiedet. Gemäß Abschnitt 4, §§17ff der Nachweisverordnung (NachwV) ist der gesamte Nachweis über die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch zu übermitteln und zu dokumentieren.
Ziele und Vorteile
Ziel des elektronischen Abfall Nachweisverfahrens (auch eANV genannt) ist u.a. eine Vereinfachung des heute teils sehr aufwendigen Kontroll- und Papierwesens.
Allein in Deutschland werden derzeit jährlich rund 20 Millionen Tonnen gefährlicher Abfälle mit rund 3,5 Millionen Formularen abgewickelt. Ein immenser Aufwand für Unternehmen und Behörden. Eine Vereinfachung in Form einer elektronischen Lösung war daher naheliegend. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit verwendet in diesem Kontext gerne auch das Schlagwort „E-Government 2.0".
Bei der Entsorgung nicht-gefährlicher Abfalle besteht weiterhin Wahlfreiheit, ob der elektronische oder der Papierweg verwendet werden soll. Allerdings denken viele Unternehmen, insbesondere Erzeuger, darüber nach, die neuen technologischen Möglichkeiten für die Entsorgung aller Abfallarten zu verwenden. Dazu Jörg Klaas, Geschäftsführer der Firma secova: „Wir als Softwareanbieter hören häufiger die Aussage: Warum mit getrennten Systemen auf zwei Hochzeiten tanzen, wenn es durch den neuen, elektronischen Lösungsansatz insgesamt komfortabler für viele Unternehmen wird? Eine wichtige Rolle spielt dabei natürlich die Bedienbarkeit einer Software. Insbesondere weil die eANV bereits genügend Diskussionsinhalt bietet", erklärt Jörg Klaas weiter. „Gerade in puncto Bedienbarkeit verfolgen wir daher mit unserem Dokumentationssystem sam* konsequent einen anwenderorientierten Ansatz."
Bis zum 31. Januar 2011 (das heißt vier Jahre nach Inkrafttreten der novellierten NachwV) ist noch das so genannte Quittungsbelegverfahren möglich. Das bedeutet, dass zumindest die Abfallerzeuger Übernahme- und Begleitscheine vorerst noch handschriftlich unterzeichnen dürfen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Dokumente, die zum Beispiel bei Einzelentsorgungen auszufüllen sind, schon ab April 2010 elektronisch zu generieren sind.
Die Signatur wiederum darf durch Erzeuger übergangsweise noch in handschriftlicher Form, das heißt per Kugelschreiber, erfolgen. Die elektronische Registerführung ist dagegen für alle Abfallbeteiligten (Erzeuger, Beförderer und Entsorger) ab dem 1. April 2010 Pflicht. Einzige Ausnahme bilden dabei Übernahmescheine in Fällen einer so genannten Sammelentsorgung. Diese müssen durch den Erzeuger ebenfalls noch nicht zwingend elektronisch geführt werden. Viele Betriebe werden jedoch von vornherein auf das neue Verfahren setzen. So müssen nicht zwei unterschiedliche, betriebsinterne Prozesse abgebildet werden.
Neu organisieren
„Für Mitarbeiter in Unternehmen wird der Umgang mit elektronischen Signaturen anfangs zum Teil noch gewöhnungsbedürftig sein", erläutert Klaas weiter. „Dieses liegt jedoch weniger in der Technik begründet, als vielmehr in der Tatsache, dass nunmehr elektronisch generierte Dateien eine stichhaltige, juristische Aussagekraft besitzen werden. Ein ausgedrucktes Formular dagegen, z.B. in Form eines Begleitscheins, ist bildlich gesehen dann eher mit einer Fotokopie vergleichbar."
Auf Unternehmen kommt somit noch einiges an Organisations- und Erklärungsaufwand zu. Dieses beginnt bei der Beschaffung von Kartenlesegeräten und personenbezogenen Signaturkarten bis hin zur Auswahl einer geeigneten Software, die den reibungslosen Datenaustausch mit dem Behördensystem (ZKS) gewährleistet.
Insgesamt also gute Gründe, sich kurzfristig Gedanken zu diesem Thema zu machen. Während sich fast alle Entsorger und Beförderer bereits seit einigen Jahren mit dieser Thematik befassen, ist es spätestens jetzt auch für die Erzeuger an der Zeit, das Thema Abfallmanagement zu diskutieren und entsprechende Softwareanbieter ins Boot zu holen.












