(openPR) Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 11.11.2009 ein wichtiges Urteil unter dem AZ XII ZR 210/05 zur Frage Stellung genommen, ob eine Erbengemeinschaft einen Mietvertrag kündigen kann, der im Rahmen des Erbfalls als Vertrag auf die Erben übergegangen ist. Es handelt sich dabei um ein erhebliches Problem für die Erbengemeinschaft, da diese grundsätzlich einzelne Nachlassteile nur bei Zustimmung aller Miterben auseinandersetzen kann, sodass einzelne Miterben die Auseinandersetzung blockieren können. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr jedenfalls im Kündigungsbereich die Auseinandersetzung dadurch erleichtert, dass er einen Mehrheitsbeschluss als ausreichend angesehen hat, wenn die Kündigung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
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