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Die Rechtsschutzversicherung in Deutschland

01.03.201011:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Was genau ist eine RS-Versicherung, wofür benötigt man sie und welche Leistungen erbringt eine solche Versicherung?

Zuerst einmal dient eine Rechtsschutzversicherung dem Versicherten sein Recht vor neutralen Gerichten wahr zu nehmen und einen Beschluss zu bekommen.



Die Rechtsschutzversicherung ist eine so genannte Individualversicherung, welche das Kostenrisiko eines Rechtsstreits übernimmt. Es gibt sie sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen.

Allerdings deckt eine solche Versicherung nicht per se alle Rechtsgebiete ab. Man kann sich bei Abschluss der Versicherung für eine Privat-, Berufs- oder Verkehrs-Rechtsschutz entscheiden. Dabei kann man entweder eine, alle oder eine Kombination aus diesen Versicherungen abschließen. Zudem gibt es noch den Bereich des Wohnungsrechtsschutzes, welcher zusätzlich versichert werden kann.

Dafür übernimmt die Versicherung in der Regel die Anwaltsgebühren des Versicherten, Zeugengelder bzw. Sachverständigenhonorare als auch die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, falls diese übernommen werden müssen. Auch eine Strafkaution bis zu 50.000€ kann eine Rechtsschutzversicherung zahlen.

Nicht bezahlt werden dagegen Strafgelder wie auch Bußgelder.
Die Kosten für eine reine Rechtsberatung müssen von den Versicherten selbst ebenfalls getragen werden.

Zudem behält es sich die Versicherungsgesellschaft vor, die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites zu prüfen, bevor sie diese Kosten übernimmt. Die „Deckungsfrage“ ist ein ebensolches Instrument um zu ermitteln ob ein Rechtsstreit versichert ist.

Darüber hinaus darf der Versicherte sich kein schuldhaftes Handeln zu Schulden kommen lassen, also keine Rechtsstreitigkeiten bewusst provozieren oder fahrlässig verursachen, da in so gearteten Fällen die Kosten nicht übernommen werden.

Selbstverständlich springt die Versicherung ohnehin nur bei tatsächlichen Rechtsschutzfällen ein, nämlich solchen von denen ein Verstoß gegen die Rechtspflichten behauptet oder tatsächlich begangen wurde.

Gewöhnlich liegt die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall bei 150 – 250€, durch einen geringen Prämienaufschlag kann man diese aber vertraglich ausschließen.

Nachdem man die Versicherung frisch abgeschlossen hat, gibt es typischerweise eine Wartezeit von 3 Monaten bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Dann aber gilt die Versicherung europaweit, zumeist allerdings im Ausland eingeschränkt – beispielsweise werden nur die eignen Anwaltsgebühren übernommen und die Versicherungssumme ist gewohntermaßen auf 30.000€ eingeschränkt.

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