(openPR) Marl, 8.Februar 2004. Die Agentur für Arbeit hat am 31.01.05 die ICH-AG und das Überbrückungsgeld gestrichen. Als neue Leistung wurde das Einstiegsgeld eingeführt. Daraus ergeben sich viele neue Fragen zu den Fördermitteln und der Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Die politische Antwort auf die Entwicklungen des Arbeitsmarktes bestand in einem hohen Stellenwert für die Förderung der Selbständigkeit. Dies gilt für die regionale und die überregionale Wirtschaftspolitik. Deshalb sind Instrumente und Produkte geschaffen worden, die den Existenzgründern den Start erleichtern sollen.
Die neu geschaffenen Fördermittel, aus Ansprüchen sind Kann-Leistungen geworden, machen umfangreiche Beratung notwendig. Auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen und noch budgetierte Mittel vorhanden sind, bleibt es eine Ermessensentscheidung des Fallmanagers, ob er die Förderung genehmigt. Diese Entscheidung sachgerecht vorzubereiten bedarf professioneller Hilfe.








