(openPR) LÄMMERZAHL informiert über SGB II – Umstellung
Lämmerzahl, einer der führenden Anbieter für integrierte Software in der Sozialverwaltung, startet mit einem gut geschnürten Informationspaket für Kommunen, Jobcenter und Argen ins Frühjahr. Neben Fachberichten zum Thema beinhaltet das Paket präzise und übersichtlich dargestellte Faktenzusammenstellungen, die betroffene Akteure ohne Umwege direkt zum Kern des Wissenswerten führen. Leistungsbeschreibungen zum Arbeitslosengeld II, zum Maßnahmenmanagement, zum Thema Beschäftigungsgesellschaften und zu Betriebsvarianten wie der serviceorientierten Softwarenutzung über das Internet sind sowohl unter der Adresse sgb2@laemmerzahl. de als auch auf der Internetpräsenz www.laemmerzahl.de direkt abzurufen.
„Wir sind mitten in der Planung“, berichtet Vertriebsleiter Jochen Stolte über die anstehenden Umstellungen im SGB II. „Viele Kommunen haben sich schon vor mehreren Wochen bei uns gemeldet, weil sie im Planungsprozess berücksichtigt werden und am Ende nicht den Kürzeren ziehen möchten.“ Für andere rollt der Zug Richtung Umstrukturierung der Argen jetzt an. Mit dem Informationspaket sollen deshalb alle interessierten Einrichtungen zu einer objektiven Entscheidung in der Wahl einer dezentralen Softwarelösung befähigt werden. „Bei der Beratung der betroffenen Akteure verhalten wir uns bewusst schnörkellos und unprätentiös“, berichtet Jochen Stolte. „Es geht nicht darum, zu überreden, sondern das vermitteln, was ist unser Leistungsspektrum, unsere saubere Terminarbeit und das gute, sichere Wissen darum, dass wir uns nicht verbiegen müssen. Wir setzen auf klare, eindeutige Aussagen und sagen, was machbar ist. Nur so sind wir berechenbar, bleiben uns selbst treu und sind gleichzeitig eine sichere Bank für alle, die sich rechtzeitig bei uns melden.“
Intern müssen die Kommunen vor allem die Frage nach den eigenen Wünschen bei der Neuordnung klären. Option oder Beibehaltung der Argen, das ist die Gretchenfrage, der sich die Volksvertretungen vom Kreistag, über den Gemeinde- und Stadtrat bis zu den Bürgerschaften stellen müssen. Wer schnell zu einem internen Konsens findet, ist im Vorteil, weil er Informationen einholen, Testinstallationen ausprobieren, Art und Umfang der anstehenden Umstellung anmelden und damit den favorisierten Softwarenanbieter noch „just in time“ in die Lage versetzen kann, die Weichen für eine systematische Umstellung zu stellen. Ungeachtet der noch unklaren Ausgestaltung der Grundgesetzänderung muss der Anbieter vorab Personal- und Zeitkapazitäten reservieren, damit sie zum Wunschzeitpunkt der Kommunen abgerufen werden können. Der Countdown beginnt spätestens im Sommer. Denn dann müssen die gesetzlichen Regelungen zur Auszahlung von Leistungen bereits in der Konfiguration der Software umgesetzt sein. Nur so verfügen die Leistungsbezieher pünktlich im neuen Jahr über die lebensnotwendigen Bezüge. Die Brisanz hinausgezögerter politischer Entscheidungen ist offensichtlich, der Ärger der Arbeitslosengeld II Empfänger über verzögerte Zahlungen vorhersehbar. Unschuldiges Ziel wären dann die Mitarbeiter in den Kommunen. Besser dran sind die Kreise und Gemeinden, die sich proaktiv kümmern. Und das bedeutet nichts anderes, als die politischen Entscheidungsabläufe sorgfältig zu beobachten, sich vernehmlich für das interne Ideal einzusetzen und es softwaretechnisch in die Wege zu leiten.
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