(openPR) Köln – Auch Pflegedienste müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllen und werden hierzu überprüft. Für viele ambulante Pflegedienste ist es nicht einfach, die zahlreichen Vorgaben des Arbeitsschutzes im Unternehmen umzusetzen. Eine praktische Lösung, die nun ambulanten Pflegediensten aus ganz Deutschland offen steht, bietet eine neue Kooperation des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK) mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).
Das vereinbarte Modell ist eine Alternative zur Regelbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und ermöglicht es dem Pflege-Unternehmer, den Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherzustellen.
Das neue Angebot sieht vor, dass der Pflege-Unternehmer oder eine von ihm bestimmte Leitungskraft an einer halbtägigen Schulung teilnimmt. Durch praxisnahe Übungen wird im Unterricht beispielsweise erklärt, wie der Unternehmer konkret eine Gefährdungsbeurteilung im Pflegedienst umsetzen kann oder worauf es bei der Unterweisung der Mitarbeiter ankommt.
„Mit diesem Angebot wollen wir gemeinsam mit der BGW den Unternehmer selbst ansprechen und so den Arbeitsschutz im Pflegedienst stärken“, so Anke Willers-Kaul, stellvertretende Geschäftsführerin des LfK. „Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels rückt das Thema Arbeitsschutz stärker ins Blickfeld der Unternehmer. Denn gute Arbeitsbedingungen machen mich als Arbeitgeber bei den Arbeitnehmern wieder interessanter“, so Anke Willers-Kaul weiter.
Mit der neuen Schulung erhalten die Pflegedienste die Möglichkeit, an der sogenannten Alternativbetreuung für Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern durch die BGW teilzunehmen. Nach fünf Jahren muss eine Auffrischungsschulung besucht werden: Dort werden die Unternehmer über die wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz informiert und bekommen Impulse, um den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb weiter zu gestalten.
Einmalig in Deutschland: Arbeitsschutz als Zusatzmodul im PDL-Kurs
Neu im Rahmen der Alternativschulung ist, dass die Fortbildung als Zusatz-Modul zu der klassischen Ausbildung als Pflegedienstleitung (PDL) absolviert werden kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der künftigen PDL diese Aufgabe übertragen hat. Diese Modul-Lösung ist neu und wird zum ersten Mal in Deutschland angeboten.
Flexible Lösung für Pflegedienste
Das vereinbarte Modell wurde von den Kooperationspartnern als flexible Lösung für Pflegedienste konzipiert und bietet mehrere Vorteile. So wird – anders als bei der Regelbetreuung – keine feste Stundenzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben: Pauschale jährliche Kosten entfallen. Ein Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit werden nur dann angefordert, wenn zusätzliches Expertenwissen erforderlich ist. Den Teilnehmern werden zudem umfassende praxisnahe Informationen vermittelt, die speziell für Pflegedienste aufbereitet werden. Außerdem gelten die Pflegedienste nach erfolgreich absolvierter Fortbildung gegenüber der BGW als arbeitsschutzrechtlich betreut – Routinebesuche durch die Aufsichtsbehörden entfallen.
Mehr Information zum Kurs und zur Buchung als Zusatz-Modul zum PDL-Kurs im Internet unter: www.lfknrw.de.
Die Schulung „Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen“ wird über eine Tochtergesellschaft des LfK, die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH, realisiert.
Termine:
26.2.2010 in Köln (ausgebucht); 21.5.2010 in Münster; 2.7.2010 in Köln
23.9.2010 in Oberhausen ; 18.11.2010 in Köln












