(openPR) (Wülfrath, 12.02.2010) Das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic aus Wiesbaden ist inzwischen auch in Nordrhein-Westfalen angekommen.
Im Jahre 2007 wurde dem Messsystem PoliScan Speed durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig die innerstaatliche Bauartzulassung erteilt. Seitdem steht das Gerät in der Kritik.
Kritisiert wird überwiegend, dass die ermittelten Messwerte keiner Überprüfung auf Richtigkeit offen stehen. Der Hersteller schweigt auf Anfragen seitens der Gerichte und Sachverständigen.
Neben dem Amtsgericht Dillenburg (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09) haben auch die Amtsgerichte Mannheim (AG Mannheim, Urteil vom 02.12.2009, Az.: 29 OWi AK 567/2009) und Solingen (AG Solingen, Urteil vom 02.04.2009, Az.: 23 OWi 75/08) die jeweiligen Betroffenen freigesprochen, weil auf Grund der technischen Voraussetzungen und dem Mitteilungsverhalten von Hersteller und PTB der Beweis einer ordnungsgemäßen Messung nicht geführt werden könne.
Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 03.03.2009 (BVerfG, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07) haben die Amtsgerichte Mannheim und Dillenburg eine weitergehende Überprüfung der Messwertbildung sowie deren Güte verlangt.
Insofern rät der Wülfrather Verkehrsrechts-Anwalt Gordon Kirchmann allen Betroffenen gegen Bußgeldbescheide wegen einer Messung mit PoliScan Speed Einspruch einzulegen und die Erfolgsaussichten - nach Einsicht in die Bußgeldakte - durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Seit Ende 2009 wird nunmehr PoliScan Speed auch im Kreis Düren verstärkt eingesetzt, um eine Allgegenwärtigkeit von Geschwindigkeitskontrollen zu ereichen.
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